Impfmedizin im Blickfeld von Öffentlichkeit und Politik

Masern auf dem Vormarsch - Ist die Pflichtimpfung eine Lösung?

Eigentlich weiß es jeder: Impfmedizin ist eine der größten Erfolge in der Geschichte der Menschheit. Pocken, Polio oder Gelbfieber waren ebensolche schreckliche Geiseln wie Keuchhusten, Diphterie oder Masern. Weltweit verbreitete Erreger löschten ganze Bevölkerungsteile aus und brachten unendliches Leid über viele Familien -bis geniale Ärzte wie Jenner (1786 Pocken)), Robert Koch, Emil von Behring oder aktuell Prof. zur Hausen ihre Vision von schützendem Impfstoff verwirklichten.

Jeder ist überall von teils lebensbedrohlichen Erregern umringt, die im Fall von Pocken (1990) und Poliomyelitis durch Zuckerschluck in der Schule (1952) nur durch eine gesetzliche Impfung ausgerottet werden konnten. Infektionen flammen regelmäßig in Krisen- und Notstandsgebieten auf, werden durch kaum kontrollierbare Migrantenströme oder durch Impfskeptiker und -Gegner (etwa 1-2% der Bevölkerung) angefacht. Masern sind zu einem weltweiten Problem geworden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtet in Europa von einer Verdoppelung gegen 2018 bis Juni 2019 auf 90 000 Erkrankungsfälle mit Schwerpunkt auf Osteuropa bei hoher Dunkelziffer mit bisher 100 Todesfällen. Weltweit in 182 Ländern bislang 365 000 Masernfälle – eine Steigerung um das Dreifache!

Die WHO verfasst Internationale Impfrichtlinien, die national umgesetzt werden sollen. Bei uns entscheidet die STIKO (Ständige Impfkommission) am Robert Koch Institut des Gesundheitsministeriums über den aktuellen Impfkalender. Das Expertengremium veröffentlicht regelmäßig Impfempfehlungen sowie Infos über Erkrankungsfälle und Impfnebenwirkungen im „Epidemiologischen Bulletin“. Aktuell treten Masern bei uns regional begrenzt auf, gefährden insbesondere Kinder, Jugendliche sowie alte und kranke Mitbürger durch unvorhersehbare schwere, auch tödliche Verläufe.

 

 

Die Impfung gegen Masern ist Teil einer Mehrfachimpfung (Masern, Mumps, Röteln und Windpocken)

 

1. Impfung vom 11. – 14. Monat (Vorsorge U-6)

2. Impfung vom 15. - 23. Monat (Vorsorge U7)

als Auffrischimpfung und „Lückenfüller“

In Deutschland liegt die Erstdurchimpfungsrate bei Einschulungsuntersuchungen 2018 bei guten 97 %. Kein Bundesland erreicht jedoch die für einen ausreichenden „Herdenschutz“ für alle Bürger erforderlichen 95 % bei der Auffrischimpfung. Diese Lücke muss geschlossen werden.

Hindernisse auf dem Weg zu einer optimalen Durchimpfungsrate

Jede sachliche Diskussion um Impfmedizin muss in Relation zur Häufigkeit von Komplikationen bis zu Todesfällen bei einer Wildinfektion beurteilt werden. Die sehr gut verträgliche Impfung ist zweifelsohne ethisch humaner und kostengünstiger. Impfstoffkosten- die Rolle der mächtigen Pharmaindustrie. Der Impfstoffpreis entsteht durch jahrzehntelange, intensive Forschung, klinische Untersuchungsreihen, differenzierte Produktion mit engen Kontrollen, Kühllager mit weltweitem Vertrieb und natürlich auch Werbungskosten. Der Preis ist Sache der Vertragspartner. Er wird zwischen der Arzneimittelindustrie auf der einen und Krankenversicherungen und Gesundheitspolitik auf der anderen Seite ausgehandelt. Jeder Patient hat Anspruch auf eine bestmögliche ärztliche Versorgung. Niemand - kein Arzt oder Angehöriger anderer Heilberufe - hat das moralische Recht auf eine eigene Impfmeinung, wenn wissenschaftlich weltweit gesicherte „harte“ Fakten den Nutzen von Schutzimpfungen bezeugen. “Fake News“ sind bewusste Lügen, die oft jahrelang von unbelehrbaren Impfgegnern in die Welt gesetzt werden wie z.B. die hartnäckige Behauptung: Autismus kann durch MMR Impfung ausgelöst werden. Die ständig zitierte „professorale“ Publikation aus England hat sich als gezielt kriminelle Fälschung herausgestellt!

In Deutschland ist derzeit kein Maserneinzelimpfstoff im Handel. Dies macht Sinn, da gut verträgliche Mehrfachimpfungen ohne zusätzliche Nebenwirkungen einen sehr guten Schutz bei deutlich verbesserter Patientenakzeptanz bieten: 1x „Piks“ ist schlicht erträglicher als 4x! Seit Ende 2018 gibt es keinerlei Lieferprobleme für Masernimpfstoff mehr!

Meist wird die nötige Auffrischimpfung im Alltagsstress schlicht vergessen!

Wir müssen den möglichst optimalen Impfschutz durch mehr Aufklärung verbessern

Vorrangiges Ziel aller „Impfpromotion“ muss es sein, alle Erwachsenen – gleich ob Patient, künftige Eltern oder Großeltern mit allen Informationen über die Sinnhaftigkeit einer Impfung bei jeder Gelegenheit in verständlicher Form – auch mehrfach – zu versorgen. Die Beratung soll umfassend und persönlich sein, offen und ehrlich - nach dem neuesten Stand der Wissenschaft und dem eigenen Gewissen. Es gibt kein Medikament ohne Nebenwirkung. Impfungen sind Medikamente mit der niedrigsten Nebenwirkungsrate. Alle Besonderheiten, die über Unpässlichkeit oder zeitlich begrenzte Lokalreaktionen hinaus gehen, sind meldepflichtig! Bei sachgerechter Impfung übernimmt der Staat selbst bei schwersten Nebenwirkungen die Versorgungskosten. Zur Überzeugungskraft gehört auch die vorbildhafte Impfeinstellung von Ärzten (Impfpasskontrolle!), des Praxis/Klinikpersonals, der Hebammen, Mitarbeitern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes aber auch der Leitungskräfte in Kita, Schule, Sportverein oder das Personal im Seniorenheim. Vorbehalte und Ängste müssen ernst genommen werden, um auch Impfskeptiker zu überzeugen.

Gute Informationen zum Impfen gibt es mittlerweile in allen Sprachen.

Die verpflichtende Masernimpfung wird 2020 Gesetz und verbessert den Impfschutz

Nach unserem Grundgesetz hat jeder das Recht auf unantastbare Würde (§1) und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (§2). Das Recht zur staatlich angeordneten Impfpflicht wurde in besonderen Fällen konkreter Gefährdungslage vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bestätigt. Der Staat steht somit in der Pflicht, gesundheitlichen Schaden von seinen Bürgern abzuwenden. Dies wird nun bundesweit zeitnah geschehen.

Die große Mehrheit der Ärzte auf dem letzten “ Deutsche Ärztetag“ hält angesichts der weltweit wachsenden Masernbedrohung eine staatlich angeordnete, verpflichtende Schutzimpfung für unverzichtbar. Durch Aufklärung alleine ist die notwendige Durchimpfungsrate in unserer individualistisch geprägten Gesellschaft wohl nicht zu erreichen.

Der Bundestag hat die Brisanz der Situation erkannt und nach einem Referentenentwurf eine entsprechende Gesetzesvorlage im Mai 2019 auf den parlamentarischen Weg gebracht: Die zweimalige Impfung gegen Masern soll für bestimmte Personengruppen – nicht die Gesamtbevölkerung - verpflichtend als Ergänzung des § 20 Infektionsschutzgesetz eingeführt werden. Die Impfpflicht beschränkt sich auf medizinisches Personal, Kinder selbst sowie Personal in Kontakt mit Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen z.B.: Krippe, Kita, Schule, Klinik, Arztpraxen, humanmedizinische Heilberufe oder ambulante Pflegedienste. Die Aufnahme in staatliche Betreuungs- oder Kindertagesstätten, sowie die Betreuung in Schulen oder Krankenanstalten ohne dokumentierten Impfschutz ist nicht mehr möglich. Als Dokument gilt der Impfpass, die ärztliche Bescheinigung über bestehenden Immunschutz oder über gesundheitliche Gründe, die gegen die Impfung sprechen. Ein Bußgeld für Verstöße gegen das Gesetz ist bis zu 2500 € möglich. Das Gesetz soll zum 1. März 2020 in Kraft treten, eine Vorlaufzeit bis Mitte 2020 ist vorgesehen. Viele Länder – aber auch unsere Landsleute in der Ex -DDR - haben gute Erfahrungen mit einer Impfpflicht gemacht. Eine europaweit einheitliche Strategie – einschließlich der wünschenswerten Ausweitung auf andere Impfungen – ist derzeit leider nicht in Sicht. Immerhin werden bei einer Impfpflicht für Masern wegen der Mehrfachkomponentenimpfung als positive Nebenwirkung auch Röteln,- Mumps,- und Windpockeninfektionen deutlich zurück gehen!

Damit werden wir dem Ziel, impf präventable Infektionskrankheiten möglichst weltweit auszurotten, wenigstens einen ersten Schritt näher kommen.

Es gibt keine „harmlosen“ Kinderkrankheiten, „die man zur „Stabilisierung der Persönlichkeit durchmachen“ muss. Masern oder Windpockenpartys erfüllen den Tatbestand einer Kindesmisshandlung. Denken wir – unabhängig vom wirklichen Krankheitsverlauf - auch einmal an die persönlichen Empfindungen kranker Kinder oder „nur“ die Versorgungs-probleme, die für viele Eltern bei Erkrankung ihrer Kinder entstehen. Impfverweigerung ohne medizinische Gründe gefährden fahrlässig das Wohl der eigenen Kinder und das ihrer Mitbürger!

Weitere Information über allgemeine und aktuelle Impfsituation:

www.impfen-aktuell.de

www.rki.de Robert Koch Institut

www.pei.de Paul Ehrlich Institut

www.kindearerzte-im-netz.de

 

Über den Autor

Dr. med. Josef Geisz
Dr. med. Josef Geisz
Kinder-Jugendarzt/Allergologie, Wetzlar

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