E-Scooter –
modischer Trend oder sinnvolle Innovation

Seit Juni 2019 sind entsprechende Kleinstfahrzeuge im Straßenverkehr erlaubt. Diese Fahrzeuge dürfen ab 14 Jahren benutzt werden und sind besonders für die sogenannte“ letzte Meile“ gedacht. Dabei handelt es sich um die Überbrückung der letzten kurzen Distanzen wie den Weg vom Auto oder vom Zug zum Arbeitsplatz oder zur Schule.

In der Regel sind diese Wege auch gut zu Fuß zurückzulegen.

Das heißt entsprechende letzte Wege werden nun zukünftig auch nicht mehr zur Fuß zurückgelegt werden und der Anteil des aktiven Gehens wird weiter abnehmen. Unstrittig ist, dass es dabei sich um eine moderne, hippe Mobilität handelt, beworben werden diese auch noch, dass entsprechende Fahrzeuge batteriebetrieben und emissionsfrei sind.

Zu beachten ist, dass natürlich auch entsprechende Batterien zu produzieren und als Sondermüll zu entsorgen sind und dass diese Fahrzeuge zusätzlich zum fahrenden Verkehr dazu kommen. Das heißt, das Verkehrschaos wird eher zu als abnehmen, da keiner in der Regel auf sein Auto oder Fahrrad aufgrund dieser Gerätschaften verzichten kann oder wird.

  • Geregelt ist, dass diese Elektrofahrzeuge ohne Führerschein ab 14 Jahren benutzt werden können.
  • Auch ist geregelt, dass bei ausgewiesenen Radwegen diese zu benutzen sind.
  • werden Wege von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam benutzt, so können auch diese Wege benutzt werden.
  • Alleine Gehwege dürfen von den entsprechenden Gerätschaften nicht benutzt werden.
  • Liegen keine Wege vor, so ist die Fahrbahn zu benutzen.
  • Auch gilt die Straßenverkehrsordnung, so dass die entsprechenden Gerätschaften unter Alkoholeinfluss bspw. nicht benutzt werden dürfen.

Besondere Risiken bestehen hinsichtlich der Beschleunigung dieser Gerätschaften und der sehr kleinen Räder. Dabei kann es an Kanten und Schlaglöchern häufig zu Stürzen kommen. Auch führt die Beschleunigung häufig mit anderen Verkehrsteilnehmern durchaus zu konfliktreichen Situationen. Auch besteht durchaus die Gefahr, dass entsprechende Fahrzeuge auch auf Gehwegen benutzt werden, sei es aus Unwissenheit oder aus Bequemlichkeit.

Und auch für Jugendliche unter 14 Jahre haben diese Fahrzeuge einen großen Reiz.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei dieser neuartigen trendigen Mobilität ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht. Dies zeigt sich jetzt schon in den entsprechenden Statistiken.

Daher ist in Firmen aus präventivmedizinischer Sicht für diese Mobilität keine Werbung zu machen. Auch führen entsprechende Gerätschaften zu einer weiteren Abnahme persönlicher Aktivitäten im Alltag. Auch wird das Verkehrschaos nicht ab- sondern eher noch zunehmen.

Fazit: bei den Elektrokleinstfahrzeugen handelt es sich um eine neue Mobilitätsform. Diese ist weder ökologisch, noch ökonomisch, oder gar gesundheitlich präventiv sinnvoll.

Über den Autor

Dr. med. Wolfgang Bunk
Dr. med. Wolfgang Bunk
Werksärztlicher Dienst, Wetzlar
Aktuelle Ausgabe2/2024