Pflegezeit und Familienpflegezeit
wie funktioniert das?
Ohne pflegende Angehörige wäre die häusliche Versorgung Pflegebedürftiger in Deutschland nicht möglich. Daher wurde in den letzten Reformen der Pflegeversicherung die Situation von pflegenden Angehörigen verbessert. Angefangen bei kurzfristiger Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege bis hin zur Freistellung vom Arbeitgeber.
Pflegende benötigen oft aufgrund der zeitintensiven und psychisch und physisch anstrengenden Pflege eine Auszeit vom Beruf. Für diese Auszeiten gibt es gesetzliche Regelungen, die den Pflegenden unterstützen. Martina Stamm von Promedica Plus in Wetzlar stellt kurz verschiedene Möglichkeiten vor:
Pflegezeit
Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz regelt eine ganze oder teilweise Freistellung vom Beruf für die Pflege von nahen Angehörigen:
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In Akutfällen, wie zum Beispiel durch einen Sturz der Mutter, kann mit einer ärztlichen Bescheinigung, die die Erforderlichkeit der Pflege beinhaltet, eine Freistellung von max. 10 Tagen in Anspruch genommen werden. Der Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen und die Pflegeversicherung zahlt max. 90 Prozent des entgangenen Lohnes.
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Eine Freistellung bis zu 6 Monaten ist in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden möglich. Für diese Zeit besteht Kündigungsschutz, Kranken- und Pflegeversicherung wird selbst gezahlt, diese können aber auf Antrag durch die Pflegekasse erstattet werden.
Familienpflegezeit
Angehörige können bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren (in Betrieben ab 25 Mitarbeitenden), um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Fazit
Wenn Sie einen nahen Angehörigen – Ehepartner, Vater, Mutter oder ein Kind – pflegen und freie Zeit dafür benötigen, dann ist es wichtig, sich schnell Informationen in dem Wirrwarr der gesetzlichen Grundlagen zu holen. Unter www.wege-zur-pflege.de gibt es weitere Informationen.
Nicht jeder kann sich eine Auszeit für die Pflege von nahen Angehörigen nehmen. Osteuropäische Betreuungskräfte von Promedica können diese Aufgabe übernehmen. Sie wohnen mit im Haus, unterstützen den zu Pflegenden und entlasten so die Angehörigen.
Wer mehr über die Pflegezeit und Familienpflegzeit oder auch osteuropäische Betreuungskräfte wissen möchte, der findet weiterführende Beratung bei Frau Stamm auch persönlich.
Quelle: Beck Rechtsberater: Mein Recht auf Pflegebedürftigkeit Kempchen/Krahmer 2018 Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz, SGB XI
Über den Autor
Promedica, Wetzlar