Corona erhöht Suchtgefahr

Die Corona Pandemie wird uns noch längere Zeit beschäftigen. Wichtig ist deshalb, dass notwendig medizinische Hilfen und Anwendungen nicht nur zur Verfügung stehen, sondern auch angenommen werden. Dies betrifft insbesondere auch den Bereich psychische Erkrankungen inclusive Problemen im Umgang mit Suchtmittel.

Dies ist besonders brisant, da gerade in Zeiten vermehrter psychischer Belastung der Konsum von Alkohol und/oder Medikamenten oder illegalen Substanzen kurzfristig Möglichkeiten bietet sich aus der belasteten Realität zurückzuziehen, scheinbar abzuschalten und sowohl die Einsamkeit als auch schwierige soziale Bedingungen zu überbrücken.

Verschiedene Publikationen weisen darauf hin, dass von Ende Februar bis Ende März „gut ein Drittel mehr Wein gekauft wurde als im Vergleichszeitraum 2019“ (Spiegel Nr.17/18.04.2020) und auch bei Spirituosen wie Gin und Korn die Steigerung 31,2% im Vergleich zum Vorjahr beträgt(dpa vom 17.04.2020).

Die aus dem vermehrten Konsum resultierenden Konflikte und das gesundheitsschädliche Verhalten, welches auch dann, wenn die aktuelle Krise längst überwunden ist, noch Spuren hinterlassen wird, sollten uns alle darauf sensibilisieren, Menschen zu unterstützen Hilfsangebote wahrzunehmen, einen gestiegenen Konsum nicht zu bagatellisieren und die Langzeitwirkungen nicht zu unterschätzen.

Gerade Personen, welche schon vor der Krise einen Suchtmittelmissbrauch oder gar eine Abhängigkeit entwickelt haben, laufen Gefahr ihre Problematik jetzt noch zu verschärfen.

Dabei bestehen nach wie vor Hilfs- und Behandlungsmöglichkeiten für suchtkranke Menschen und ihren Angehörigen, die zum Beispiel in Form von telefonischen Beratungsgesprächen bei Beratungsstellen, einem Gespräch mit dem Hausarzt oder einer Entzugsbehandlung in einem Fachkrankenhaus wahrgenommen werden können.

Die Politik sowie die verantwortlichen Leistungsträger der Rentenversicherung und der Krankenkassen haben die besondere Bedeutung der Sucht-Rehabilitation erkannt und entschieden, dass diese Behandlungsform auch in Zeiten der Corona Krise weiter durchgeführt werden muss. Dementsprechend bestehen auch keine Einschränkungen hinsichtlich der Wahrnehmung von stationären Entwöhnungsbehandlungen.

Adressen von ambulanten Sucht-Beratungsstellen kann man über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „www.bzga.de“ oder die zentrale Telefonnummer 0221 89920 erhalten.

Die ambulanten Beratungsstellen bieten im Internet sowie persönliche und telefonische Unterstützung an.

Für nähere Informationen zu diesen Ausführungen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Thomas Klein

Stellv. Geschäftsführer Fachverband Sucht e.V. Bonn

t.klein@sucht.de

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Dr. Thomas Klein
Dr. Thomas Klein
Stellv. Geschäftsführer Fachverband Sucht e.V. Bonn

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