Die kieferorthopädische Frühbehandlung

Immer wieder wird in den Medien der medizinische Nutzen einer kieferorthopädischen Frühbehandlung diskutiert. Auch viele Eltern stellen sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, mit ihrem Kind zum Kieferorthopäden zu gehen. Oftmals herrscht noch die Meinung vor, dass für den Beginn einer Behandlung unbedingt schon alle bleibenden Zähne durchgebrochen sein sollten. Doch dies ist nicht immer richtig. Gerade bei sehr jungen Patienten kann es wichtige medizinische Gründe geben, die für eine frühe Therapie sprechen oder diese sogar notwendig machen. Dies kann vor allen Dingen der Fall sein, wenn eine erblich bedingte Fehlstellung der Kiefer vorliegt. Hier ist der „umgekehrte Überbiss“ (Progenie) hervorzuheben, bei dem der Unterkiefer weiter vorne liegt als der Oberkiefer. Diese Kieferfehlstellung ist häufig auch mit einem zu schmalen Oberkiefer vergesellschaftet, sodass dann ein zirkulärer Kreuzbiss vorliegt. Unbehandelt ist eine physiologische Weiterentwicklung des Oberkiefers nicht möglich, was sich nachteilig auf das weitere Wachstum beider Kiefer sowie auch des gesamten Gesichtsschädels inklusive der Kiefergelenke auswirken kann. Eine Behandlung ist bereits im reinen Milchgebiss möglich, sollte aber spätestens erfolgen, wenn die bleibenden mittleren Schneidezähne sowie die ersten Molaren durchgebrochen sind (circa zwischen 6. und 8. Lebensjahr). Oft kann in weniger ausgeprägten Fällen bereits eine Behandlung mit rein herausnehmbaren Zahnspangen ausreichend sein. Bei einem größeren Defizit der Breite des Oberkiefers kann eine sogenannte Gaumennahterweiterung nötig werden. Diese Behandlungsmethode ist im jüngeren Kindes – oder Jugendalter noch sehr einfach möglich, da die Gaumennaht, die den Oberkiefer in zwei Hälften teilt, noch nicht oder nicht vollständig verknöchert ist.

Eine weitere Indikation für eine frühe Behandlung kann sich ergeben, wenn Kinder ein sogenanntes „Habit“ ausüben, wie z.B. Lutschgewohnheiten (Schnuller, Daumenlutschen etc.). Im ersten Schritt empfehlen wir, dass die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern diese Gewohnheit abtrainieren; gegebenenfalls kann auch hier schon ein Gespräch beim Kieferorthopäden unterstützend wirken und hilfreiche Tipps liefern. Im Anschluss können dann bereits entstandene Zahn- und Kieferfehlstellungen therapiert werden. Ein Kreuzbiss kann eine weit verbreitete Folge eines solchen Habits sein, aber auch ein stark vergrößerter Überbiss kann durch frühkindliche Gewohnheiten entstehen und birgt die Gefahr eines Frontzahntraumas mit Schäden an den bleibenden Zähnen. Zudem kann er für das betreffende Kind ästhetische, aber auch funktionelle (erschwertes Abbeißen) und phonetische (Sprachfehler, vor allem Lispeln) Beeinträchtigungen mit sich bringen. Auch in diesen Fällen kann ein Therapiebeginn schon im Milch- oder frühen Wechselgebiss sehr sinnvoll sein. Diese sogenannten Frühbehandlungen sollen dann nicht dazu führen, dass ein Kind über viele Jahre durchgehend in kieferorthopädischer Behandlung ist, was sowohl für das Kind als auch für die Eltern irgendwann ermüdend wird. Vielmehr soll durch ein gezieltes Eingreifen über einen Zeitraum von 1-1,5 Jahren die Fehlstellung behoben und so das gesamte Kiefer- und Gesichtsschädelwachstum positiv beeinflusst bzw. in die richtige Richtung gelenkt werden. Oftmals kann so eine aufwändige Behandlung im fortgeschrittenen Alter vermieden oder zumindest stark erleichtert werden. Die frühzeitige Vorstellung Ihres Kindes bei einem Kieferorthopäden kann sich also lohnen.

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Dr. Lisa Meyding und Dr. Moritz Meyding
Dr. Lisa Meyding und Dr. Moritz Meyding

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Aktuelle Ausgabe03.10.