Impfmedizin nicht nur in „Corona-Pandemiezeiten“

Alarmierende Zahlen über unzureichende Durchimpfungsraten unserer Bevölkerung – gerade auch bei Kindern und Jugendlichen -sind regelmäßig Themen in Fachzeitschriften und Pressemeldungen. Wie steht es aktuell um den Impfschutz in unserer zivilisierten Gesellschaft und wie kann er verbessert werden? Wie gut sind unsere Kinder durchgeimpft?

Über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer Impfung als Schutz vor einer schweren Infektion für den Einzelnen und damit auch der Gesellschaft kann und darf es in Zeiten der aktuellen Coronapandemie, die weltweit Millionen Schwerstkranke und Tote fordert, keinen Raum für Verschwörungstheorien und „fake news“ unbelehrbarer Impfgegner geben.

Viele schwere Infektionskrankheiten verloren seit der Entdeckung der Impfmedizin im späten 18.Jahrhundert durch die Pockenvaccine von Jenner ihren Schrecken.

Wie wird die Impfmedizin wissenschaftlich und staatlich kontrolliert?

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation, Teil der UNO) ist zuständig für die weltweite Koordinierung und Zulassung von Arznei- und Impfstoffen. In Deutschland überwachen und garantieren im Auftrag des Gesundheits-ministeriums das Robert Koch - (RKI) sowie das Paul Ehrlich Institut (PEI) Geschäftsbereiche des Bundes in Forschung, Produktion, Qualität von Medikamenten und Impfstoffen in exakt vorgeschriebenen mehrstufigen Prüfungsverfahren bis zur endgültigen Zulassung samt späterer Überwachung

Eine ständige Impfkommission (STIKO) ist dank hochgradiger Besetzung mit international anerkannten Impfexperten verschiedener Professionen für die Erstellung und Aktualisierung des amtlichen Impfkalenders mit regelmäßiger Information und Empfehlungen („Epidemiologisches Bulletin“ (PEI) zuständig. Dabei geht es um Zeitvorgaben, Häufigkeit, Altersindikation einschließlich möglicher Risiken. Für Ärzte sind deren regelmäßigen Berichte offizielle Leitlinien zur Infektionsprävention, jeder Bürger hat ebenfalls ungehindert Zugang über das Internet. Medikamenten- oder Impfnebenwirkungen sind meldepflichtig. Mit diesen hohen Anforderungen zählen Impfstoffe zu den Arzneimitteln mit der niedrigsten Nebenwirkungsrate!

Vor jeder Impfung muss der Arzt selbstverständlich Patienten wie Eltern gewissenhaft informieren – über Nutzen und Gefahren.

Im Kindesalter geht es wesentlich um die vollständige Einhaltung des unvermeidbar umfangreichen Impfzeitplanes, um auch und gerade für Neu/Frühgeborene möglichst frühzeitig einen vollständigen Infektionsschutz zu erreichen. Wenn immer möglich werden die „Pikse“ vom Kinder-Jugendarzt mit dem Termin einer gesetzlichen Kinder/Jugendvorsorgeuntersuchungen zusammengelegt.

 

In ihrem letzten Bericht vom August 2020 berichtete das RKI:

Deutschland hat die national und international gesteckten Ziele einer ausreichenden Durchimpfungsrate bei keiner der verfügbaren Impfungen erreicht!

 

Insbesondere im Kindesalter gibt es unverantwortliche Impflücken. So werden notwendige Auffrischimpfungen von allen „Beteiligten“ schlicht vergessen. Impfverweigerer spielen statistisch keine Rolle.

Mit großen regionalen Unterschieden erreicht die wichtige Grundimmunisierung bei kleinen Säuglingen - neuerdings ab dem 2. Lebensmonat bis zum ersten Geburtstag mit einer Sechsfachimpfung weniger nicht die erforderliche Quote von 96 %. Gleiches gilt für die zweite MMRV (Masern-Mumps-Rötel-Varizellen) Auffrischimpfung bis zum 2. Geburtstag (Impfquote nur 68 %) oder die Auffrischimpfung von Diphtherie, Tetanus und Polio vor der Einschulung.

Jugendliche sind nur bis kaum 30 % gegen das Humane Papilloma Virus (HPV) vor Krebs und Hautinfektionen geschützt – empfohlen ab dem 9. Lebensjahr für Mädchen und Jungen.

In der BRD sind Impfungen im Gegensatz zu vielen anderen Ländern eine freiwillige Präventionsmaßnahme. So sind wohl neben der „Vergesslichkeit im Alltagstrubel“ auch ein defizitärer Informationsstand und Bequemlichkeit Ursachen der fahrlässigen „Impfmüdigkeit“. obwohl Krankenkassen in der Regel alle empfohlenen Impfkosten übernehmen.

Hessen besteht seit Jahresbeginn auf einer staatlichen Impfpflicht für die Masernimpfung.

Da es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern mehr gibt, geht es um die MMRV-Kombiimpfung mit Mumps, Röteln und Windpocken. Dies bedeutet: Impfnachweis vor Kita- und Schuleintritt. In der Pflicht sind auch alle nach 1970 geborenen Lehrer und Betreuungskräfte in medizinischen und pädagogischen Berufen – sofern sie keinen Impfpass mit zweimaligem Impfeintrag oder einen positiven Antikörpernachweis erbringen. können.

In den nächsten Monaten steht uns – wie alle Jahre wieder – die „normale“ Grippe (Influenza) bevor, die in Kombination mit dem noch weiterhin aktiven COVID 19 Virus ein bedrohliches Szenario entwickeln kann. Es ist durchaus möglich, sich mit dem Covit19 und dem Influencavirus2020 gleichzeitig oder nach einander an zu stecken. Dies wäre eine große Gefährdung für den jeden Einzelnen und seine Umgebung sowie eine potentielle Überlastung für unser bisher gut aufgestelltes Gesundheitssystem. Dass Deutschland seit jeher ein Influenzaimpfschutzentwicklungsland mit viel zu geringer Durchimpfung ist, macht die Gesundheitssituation der nächsten Monate nicht einfacher.

Die öffentliche Empfehlung aller Impfexperten und Gesundheitspolitiker an alle, sich jetzt gegen Grippe impfen zu lassen, ergeht zu Recht – nicht nur für „Risikogruppen“.

Ein hohes Erkrankungsrisiko tragen Personen über 60 Jahre, insbesondere bei einer chronischen Vorerkrankung wie Asthma, Diabetes, Nierenleiden, Rheuma, Herz oder Krebs. Dies gilt selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche mit angebornem Herzfehler, Immunschwäche, Rheuma oder Stoffwechselleiden Lungenkrankheiten oder Krebs. Der neue Grippeimpfstoff ist bereits in ausreichender Menge im Handel. Zugelassen sind z. B. „Tetravac Tetra“ ab 3 Jahren und „Influsplit“ bereits ab dem 6 Monat. Während der „Coronarisikozeit“ wurden viele Arztpraxen wegen Angst vor Ansteckung gemieden. Dazu gibt es keinen Grund. Alle niedergelassenen betreiben auch jetzt noch ein aufwendiges Praxismanagement, ihre kleinen und großen Patienten bestmöglich vor Covid19 zu schützen. Kinderfrüherkennungsvorsorgen (U3 –U9) samt Impfkontrollen sollten gerade in Coronazeiten zeitgerecht in Anspruch genommen werden.

Für den vollständigen, möglichst optimalen Impfinfektionsschutz unserer Kinder und Jugendlichen sind wir alle verantwortlich: Ärzte aller Fachrichtungen an vorderster Front, aber auch Eltern, Lehrer, Kitabetreuungspersonal oder Arbeitgeber.

Wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine lieben Mitmenschen durch Herdenschutz.

Weitere Information finden sie über

kinderaerzte-im-netz.de

Robert Koch Institut: rki.de

Paul Ehrlich Institut: pei.de

Regionale Gesundheitsämter oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

Über den Autor

Dr. med. Josef Geisz
Dr. med. Josef Geisz
Kinder-Jugendarzt/Allergologie, Wetzlar

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