Cannabis auf Rezept – Fluch oder Segen?

Seit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 06.03.2017 können Vertragsärzte aller Fachrichtungen Cannabisblüten, Cannabisextrakte (so- genannten Medizinalhanf) und cannabisbasierte Arzneimittel (Canemes®, Dronabinol®, Marinol® und Sativex®) auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben. Eine zusätzliche Qualifizierung insbesondere im Hinblick auf die Verordnung dieser Produkte ist nach wie vor nicht erforderlich.

Seit dieser Zeit ist die Nachfrage seitens der Patientinnen und Patienten und die reale Verschreibungshäufigkeit deutlich nach oben gegangen. Begleitend zu der ärztlichen Verschreibung eines entsprechenden Produktes ist die Verpflichtung entsprechend anonymisierte Daten an eine zentrale Erfassungsstelle zu übersenden. Mit Datum vom 6. März 2020 sind 8872 Datensätze dort erfasst worden. Daraus wird deutlich, dass zu 72 % eine Schmerzsymptomatik und zu 11 % eine Spastik als vorrangige Diagnose zur Verschreibung der Mittel Hintergrund gewesen sind.

Fakt ist aber auch, dass Deutschland das einzige europäische Land ist, welches keine Vorgaben hinsichtlich einer Erkrankung, bei der das Mittel zu verschreiben ist, erlassen hat. Dies, in Verbindung mit einer sehr offensiven Werbung der Cannabisprodukte herstellenden Industrie hat dazu geführt, dass landläufig ein Eindruck entstanden ist, dass diese Naturmittel Wunder bewirken können und dabei, wenn überhaupt, mit sehr wenig Nebenwirkungen verbunden sind. Dies ist bei Leibe nicht der Fall.

Obwohl es unbestritten ist, dass gewisse Patientinnen und Patienten, gerade im Bereich der Behandlung von Schmerzzuständen bei Tumorerkrankungen, durchaus von einer Vergabe profitieren können, haben wir heute noch keine notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, Nutzen und Schaden voneinander abzuwägen.

In vielen Fällen, und dazu gehören auch die Fragen rund um unsere Befindlichkeit, ist mittlerweile das Internet die vorrangige Informationsquelle. Wenn sich dann noch scheinbar wissenschaftliche Institute, wenn man einmal genauer dahinter schaut, wer die verantwortlichen Personen sind, kann man sehr schnell erkennen, dass diese ausschließlich aus dem Bereich der Pharmaindustrie sind, propagieren, dass es ganz viele Aspekte gibt die durch eine entsprechende Einnahme von Cannabisprodukten positiv beeinflusst werden. Das grenzt an Körperverletzung! Nur bei sehr viel genauerem Hinschauen werden sie auch Hinweise von Fachgesellschaften finden, die sehr genau die möglichen Risiken und vor allem auch die Ausschlusskriterien auflisten. Kinder und Jugendliche, Schwangere, Patientinnen und Patienten mit psychischen Beeinträchtigungen, Suchtkranke etc. dürfen nur nach sehr enger, beziehungsweise überhaupt keiner Indikationsstellung solche Medikamente einnehmen. Auch die Hinweise auf gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Alkohol werden entweder gar nicht gegeben oder vernachlässigt. Vertrauen Sie nicht ausschließlich den Stellungnamen, die darlegen wie intensiv Ihnen verschiedene Mittel geholfen haben, die anderen, hören Sie oftmals nicht!

Diese Darstellung soll eindeutig keine Verteufelung der Cannabisprodukte, sondern lediglich ein Aufruf zum sehr kritischen Hinschauen und dem Unterstützungsaufruf von Forschungsprojekten sein. Nur, wenn es uns in den nächsten Jahren gelingt, die Wirkungsweise von Cannabis noch näher zu identifizieren und die möglichen Einsatzfelder eng zu beschreiben, kann ein wirklicher Nutzen daraus entstehen.

Über den Autor

Dr. Thomas Klein
Dr. Thomas Klein
Dr. Thomas Klein
Stellv. Geschäftsführer Fachverband Sucht e.V. Bonn

Bildergalerie

Aktuelle Ausgabe04.04.