Aktuelle Informationen zu Coronavirus

Um sich selbst und andere zu schützen sind weiterhin die sogenannten AHA-Regeln

wesentlicher Bestandteil des Hygienekonzeptes. Dies bedeutet

A für Abstand halten > 1,5 Meter

H für Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen oder desinfizieren

A für Atemschutz bzw. Mund/Nasen-Bedeckung.

Darüber hinaus ist regelmäßiges Lüften notwendig und sinnvoll. Lüften ist einfach und effektiv, wo dies nicht möglich ist kann über Lüftungsgeräte mit HEPA Filter nachgedacht werden.

Während der Sommermonate waren für Hessen Plastikvisiere als Schutz gleichwertig als Mund/Nasen-Bedeckung. Auch für Hessen sind seit November Plastikvisiere nicht mehr als geeignete Mund/Nasenbedeckung zulässig. Die Mund/Nasen-Bedeckung muss Mund und Nase anliegend bedecken, um den Ausatemstrom zu reduzieren.

Seit November haben sich die Quarantänebestimmungen für Einreisende wesentlich geändert.

Prinzipiell muss jede Person, die nach Hessen einreist und aus einem Risikogebiet kommt, 10 Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann auf 5 Tage reduziert werden, wenn nach 5 Tagen ein negativer

Coronatest vorgelegt werden kann. Dieser Test kann entweder als Schnelltest durchgeführt werden, oder als PCR-Test. Entwickeln sich dennoch coronaähnliche Krankheitssymptome wie Schnupfen, Geschmacksverlust oder Temperatur nach einem negativen Test in den darauffolgenden Tagen, so ist eine weitere ärztliche Konsultation und Abklärung notwendig.

Prinzipiell sind touristische Reisen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Es gibt Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personengruppen bei der Einreise. Ausnahmen von den Quarantänebestimmungen betreffen private Besuche, die dringend und unaufschiebbar sind. Es ist ein negatives Testergebnis vorzulegen.

Weitere Ausnahmen bis zu 72 Stunden gelten auch für nicht aufschiebbare notwendige Reisen im Rahmen einer Ausbildung, im Rahmen diplomatischer Tätigkeiten sowie für den beruflichen Warenverkehr oder Reisen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung.

Innerhalb Deutschlands sollen Reisen auch auf ein Mindestmaß reduziert werden. Es besteht keine Quarantäne- oder Testverpflichtung auf Corona bei Reisen zwischen den Bundesländern.

Beschäftigte sind hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos in Bezug auf Corona zum Teil verunsichert. Beschäftigte mit Vorerkrankungen sind besonders schutzbedürftig. Das Robert-Koch-Institut hat dazu auf seiner Internetseite allgemeine Empfehlungen veröffentlicht.

Verschiedene ärztliche Fachgesellschaften haben dieses Risiko konkreter abgeschätzt. Es wurden Unterteilungen zwischen besonders schutzbedürftigen, möglicherweise besonders schutzbedürftigen und eher nicht besonders schutzbedürftigen Personen abgegeben. So ist es in der täglichen Praxis doch ein wesentlicher Unterschied, ob beispielsweise eine schwere Lungenerkrankung oder eine gut behandelte Lungenerkrankung besteht, oder ob ein Bluthochdruck gut behandelt und eingestellt ist oder dieser sich nicht einstellen lässt und zu Folgeerkrankungen geführt hat. Dazu hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin eine arbeitsmedizinische Empfehlung herausgegeben.

Mitarbeiter können und dürfen sich bei entsprechenden Fragestellungen und Unsicherheiten an ihren Betriebsarzt in den Firmen wenden. Selbstverständlich unterliegen die Gespräche und Informationen der ärztlichen Schweigepflicht. Durch den Betriebsarzt können dann in Absprache mit dem Mitarbeiter Maßnahmen empfohlen und initiiert werden falls dies notwendig ist. Entsprechende Maßnahmen sind dann über den Arbeitgeber einzuleiten.

Große Hoffnungen ruhen auf einen möglichen Coronaimpfstoff. Sicherlich bleibt abzuwarten, ob der Impfschutz die Erwartungen erfüllt, die man in ihn setzt. Auch bleibt abzuwarten, wie schnell und bei wie vielen Personen diese Impfung durchgeführt werden kann, damit die Infektionszahlen zurückgehen werden.

Fazit:

Dreh- und Angelpunkt bei den Schutzmaßnahmen im Hinblick auf Corona bleiben die AHA-Regel. Achten Sie auf Abstand, Hygienemaßnahmen und geeigneten Atemschutz.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr und vor allem Gesundheit.

Über den Autor

Dr. med. Wolfgang Bunk
Dr. med. Wolfgang Bunk
Werksärztlicher Dienst, Wetzlar

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