Leistungen in der Pflegeversicherung

Das Ambulante Pflegezentrum Lahn ist jährlich für über 1000 Beratungseinsätze unterwegs. Leider haben diese wichtigen Einsätze durch die Pandemiezeit überwiegend auf digitaler Ebene stattgefunden. Wir sind jedoch optimistisch, dass wir zeitnah unsere Kunden und deren Angehörige wieder persönlich vor Ort beraten dürfen.

Des Öfteren werde ich in den Beratungseinsätzen gefragt, ob ich eine kurze Zusammenfassung über die Beratungsthemen vorliegen habe. Die Pflegeversicherung ist jedoch sehr umfangreich, dennoch erhalten Sie heute die 5 wichtigsten Eckpunkte von mir zusammengefasst.

Ambulante Pflegeversicherungsleistungen

 

Pflegegeld

Sachleistung/Kombinationsleistung

Teilstationäre Pflege

PG 2

316 EUR

689 EUR

689 EUR

PG 3

545 EUR

1.298 EUR

1.298 EUR

PG 4

728 EUR

1.612 EUR

1.612 EUR

PG 5

901 EUR

1.995 EUR

1.995 EUR

 

Punkt 1: In der Tabelle sehen Sie die Übersicht der momentanen Pflegeversicherungsleistungen. Der Pflegegrad 1 ist nicht aufgeführt, da er nicht die vollen Zusatzleistungen umfasst. Im PG 1 haben Sie 125 € an Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese können Sie z.B. für hauswirtschaftliche Dienste, wie das Einkaufen, Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten (Räumlichkeiten reinigen), Begleitung bei Arztfahrten etc. über einen professionellen Anbieter nutzen. Gerne können Sie auch reine Betreuungsleistungen zu Hause in Anspruch nehmen. Die Besonderheit ist, dass Sie im PG 1 die 125 € auch für die Körperpflege über einen Pflegedienst nutzen können. Ab dem Pflegegrad 2 können Sie sich dann entscheiden, ob Sie die Option einer Auszahlung über das Pflegegeld oder die Sachleistung/Kombinationsleistung wählen. Bei der Wahl der Kombinationsleistung ist somit ein Pflegedienst involviert, welcher direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann. Wenn das oben angegebene Budget (Tabelle) nicht vollständig ausgeschöpft wird, bekommen sie anteilmäßig Pflegegeld ausbezahlt-daher Kombinationsleistung. Im Pflegegrad 2-5 stehen Ihnen zusätzlich jeden Monat 125 € zur Verfügung. Diese können Sie nicht wie im PG 1 für Pflegeleistungen nutzen, sondern sie sind ausschließlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu benutzen. Nachfolgend einige Angebote der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI, welche das Ambulante Pflegezentrum Lahn anbietet:

• Betreuungsleistungen im eigenen Haushalt • Übernahme von Lebensmitteleinkauf/Kochen

• Sterbebegleitung • Begleitung Shopping/Konzertbesuch

• Begleitung bei Arztfahrten • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

• Übernahme Verordnungsmanagement • Eigenanteil Tagespflege

• Übernahme von Fahrten wie z.B. zum Akustiker/Optiker/Physiotherapie/Fußpflege/Friseur/Bank/Apotheke etc.

Punkt 2: Grundsätzlich stehen jedem Pflegebedürftigen 40 €, in Pandemiezeiten sogar 60 € an Pflegeverbrauchshilfsmitteln kostenfrei zur Verfügung. Dazu zählen Handschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Fingerlinge, Schutzschürzen, sowie Betteinlagen.

Punkt 3: Im Rahmen von Umbaumaßnahmen stehen Ihnen pro Maßnahme jährlich bis zu 4000 € an Unterstützung über die Pflegekasse zu. Hierzu zählt z.B. ein Treppenlift oder der ebenerdige Umbau der Dusche. Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld bei der Pflegekasse einen Antrag auf Umbaumaßnahmen stellen sowie einen Kostenvoranschlag einreichen.

Punkt 4: Jährlich steht jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad ebenso ein Budget von 1612 € für die Verhinderungspflege zu. Diese können Sie tageweise stationär oder stundenweise ambulant nutzen. Dieses Geld der Verhinderungspflege soll der Entlastung und Erholung der eingetragenen Pflegeperson dienen. Denn auch die pflegenden Angehörigen können einmal erkranken, haben wichtige Termine oder sehnen sich nach einer kurzen Auszeit, z.B. in Form eines Urlaubes. Für diese Zeit können Sie die Verhinderungspflege zum Einsatz bringen-denn Achtung-am Ende des Jahres verfällt der Betrag -also beantragen Sie ihn noch gleich heute und sichern sich Ihr Budget! Zusätzlich zur Verhinderungspflege haben Sie noch die Kurzzeitpflege. Diese stellt ebenso 1612 € zur Verfügung. Sollten Sie die Kurzzeitpflege nicht über das Jahr nutzen, kann die Hälfte, sprich 806 €, der stundenweise Verhinderungspflege übertragen werden, womit sie ihr Budget auf 2418 € aufstocken.

Verhinderungspflege

1612 EUR

Kurzzeitpflege

1612 EUR

Verhinderungspflege +1/2 KZP

2418 EUR

 

Punkt 5: Wo wir gerade beim Thema Urlaub und Entlastung sind. Jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 steht eine weitere Leistung (Teilstationäre Pflege) ohne Abzüge des Pflegegeldes zur Verfügung. Dahinter verbirgt sich die Tagespflege. Die Pflegebedürftigen können somit unter der Woche in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr einen schönen Urlaubstag in heimischer Atmosphäre verbringen. Neben Gedächtnistraining und Gymnastik, werden hier die Gäste gefördert und gefordert und erleben wieder den gemeinschaftlichen Aspekt-raus von dem Alltag in den eigenen vier Wänden. Der Eigenanteil ist überschaubar und kann über den Betreuungs- und Entlastungsbetrag für einen Tag in der Woche vollständig refinanziert werden. Haben Sie Lust bekommen auf einen Urlaubstag? Dann nutzen Sie doch unseren Gutschein der Tagespflege „Schöne Zeit“. Wir freuen uns, wenn Sie zum Schnuppertag im schönen Leun vorbeischauen. Bleiben Sie gesund und auf eine baldige schöne Zeit. Ihre Anne Bördner

Über den Autor

Anne Bördner
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Aktuelle Ausgabe03.10.