Mobilfunk und Gesundheit 5G- Technik

In den nächsten Jahren wird in die neue 5G-Mobilfunktechnik die bisher vorherrschende 4G-LTE Technik ablösen.

Zur Technik: Die bisherigen Frequenzen von 700 MHz bis 3600 MHz werden in der ersten Ausbauphase weiterverwendet werden. Allerdings werden längerfristig die genutzten Frequenzbänder von 24 GHz bis 80 GHz (Millimeterwellen) zum Einsatz kommen. Aufgrund dieser geringeren Reichweite sind mehr Funkstationen zukünftig notwendig, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Durch die neue Mobilfunktechnik ist das sogenannte Internet der Dinge möglich. Diese soll dann das autonome Fahren bespielweise und Industrie 4.0 ermöglichen. Die jeweiligen Prozesse und Abläufe werden miteinander verbunden und über Daten verknüpft. Dabei soll noch effizienter, noch schneller und noch besser produziert werden können. Dabei fallen noch größere Datenmengen an, die übertragen werden und verknüpft sind. Daher ist die Fortentwicklung des Datennetzes auf diese neue Technik notwendig.

Für die neue Technik gelten weiterhin die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutz-verordnung. Diese bezieht sich darauf, dass keine Überwärmung des Gewebes stattfinden darf, festgelegt von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung.

Die Einhaltung der Grenzwerte überwacht die Bundesnetzagentur. Dabei werden alle jeweils vorhandenen Funkstationen in der Beurteilung berücksichtigt.

Die tatsächliche elektromagnetische Feldbelastung des Einzelnen hängt von seinem Nutzungsverhalten ab. Daher sind Vieltelefonierer einer höheren Strahlenexposition am Kopf ausgesetzt gegenüber denjenigen, die selten telefonieren oder eine Freisprecheinrichtung benutzen oder Sprachnachrichten versenden.

Bei den 5G Basisstationen wird technisch die niedrigste Sendeleistung (niedrigste Stärke) zueinander ausgewählt. Ob dadurch die Funkbelastung reduziert wird, wird sich zeigen, da gleichzeitig die Dichte der Basisstationen zunimmt. Derzeit werden nach Literatur die gesetzlichen Grenzwerte im einstelligen Prozentbereich erreicht.

Im Sinne des Minimierungsgebotes sind auch die Grenzwerte nicht auszuschöpfen, sondern die Belastung ist auf das möglichst niedrigste Maß zu reduzieren. Man geht davon aus, dass durch diese neue 5G Technik erhebliche gesellschaftliche Veränderungen verbunden sind. Dies betrifft nicht nur den Industrieprozess als Ganzes, sondern auch die Art und Weise wie wir kommunizieren und zusammenleben werden. Wer hätte vor 20 Jahren gedacht, dass das Smartphone praktisch eines Jeden Wegbegleiter sein wird.

Dies präventiv abzuklären, ob wir das wollen und was damit verbunden ist, wäre durchaus lohnenswert, findet in der Praxis aber nicht statt. Wir sind Getriebene des jeweiligen technischen Fortschritts.

Über den Autor

Dr. med. Wolfgang Bunk
Dr. med. Wolfgang Bunk
Werksärztlicher Dienst, Wetzlar
Aktuelle Ausgabe4/2024