Vorsorgen für den Fall der Fälle:
Welche Dokumente sind wichtig?

Jeden kann es treffen. Auch wenn keiner gerne daran denkt: ein Autounfall, eine spontane schwere Erkrankung, ein längerer Krankenhausaufenthalt oder gar der plötzliche Tod.

Hierfür ist es gut, sich mit den richtigen Dokumenten abzusichern.

Das Problem:

Denn die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sind für solche Situationen absolut unzureichend. Diese erlauben es nämlich nicht, dass der Ehepartner, der Lebensgefährte, der Freund, der Lebenspartner, die Eltern oder sonst jemand für einen anderen uneingeschränkt handeln kann. Das ist dann besonders problematisch, wenn man selbst nicht oder nicht mehr handeln kann. Was können das für Situationen sein? Zum Beispiel vorübergehend nach einem Unfall, während eines Komas oder dauerhaft bei Demenz oder anderen Situationen in denen man außer Gefecht gesetzt ist. Das kann sogar schon sein, wenn man sich im Urlaub oder im Krankenhaus befindet und zu Hause etwas Dringendes erledigt werden muss.

Auch die gesetzlichen Regelungen zum Tod, nämlich die Erbfolge sind so gestaltet, dass sie den üblichen Wünschen und Vorstellungen nicht entsprechen. So sieht das BGB zum Beispiel vor, dass bei Ehepaaren mit Kindern eine Erbengemeinschaft gebildet wird, und zwar bestehend aus dem Ehegatten und den Kindern. Diese können nach dem Tod nur gemeinsam handeln. Sind die erbenden Kinder noch minderjährig, dann kann der überlebende Ehegatte z. B. keine Entscheidung über die gemeinsame Immobilie ohne das Gericht treffen. In solchen Situationen kann es sogar so weit kommen, dass der Ex-Partner über das Erbe mitbestimmen kann, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Diese Erbfolge ist aber auch bei volljährigen Kindern dann ganz besonders problematisch, wenn sich die Familie nicht gut versteht oder, wenn die Kinder nicht vom überlebenden Ehepartner abstammen (Patchwork). Meistens überhaupt nicht gewollt ist die Erbfolge bei Ehepaaren ohne Kinder: in diesem Fall sieht das Gesetz eine Erbengemeinschaft zwischen dem Überlebenden und seinen Schwiegereltern vor. Das geht oft nicht gut.

 

Die Lösung:

Die gute Nachricht: durch die richtigen Dokumente können solche Situationen und das Schlimmste vermieden werden. Welche sind das?

Das sind die Generalvollmacht, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und das Testament oder der Erbvertrag.

Mit Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wird die Möglichkeit geschaffen, dass eine Vertrauensperson für die lebende, aber nicht handlungsfähige Person handelt und Entscheidungen trifft und deren Willen umsetzt.

Und mit einem Testament oder Erbvertrag wird sichergestellt, dass derjenige erbt, der erben soll und nicht zum Beispiel die Schwiegereltern. Damit kann das Schlimmste vermieden werden.

Die Regelungen in diesen Dokumenten schließen dann die gesetzlichen Bestimmungen aus. Und es geht allein nach dem eigenen Willen. So können jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Oder die Bestellung eines Betreuers, der nicht immer die Vorstellungen der Familie im Blick haben kann. Und auch der oder die Ex können nicht mitbestimmen. Das beruhigt und sorgt dauerhaft für Familienfrieden. Es geht nach den eigenen Vorstellungen. Und sorgt dafür, dass das hart erarbeitete Vermögen nicht für Anwälte und Gerichte drauf geht.

In den nächsten Ausgaben des Gesundheitskompass Mittelhessen gibt es Tipps und Infos zu diesen wichtigen Dokumenten und wie eine gute Beratung von einem Notar zu unkomplizierten Lösungen führt.

Über den Autor

Roland Horsten
Roland Horsten
Notar - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aktuelle Ausgabe1/2024