Die neue Welt der digitalen Medizin –
welche App bezahlt meine Krankenkasse?

In der letzten Ausgabe hatte ich eine erste Auswahl digitaler Anwendungen, sogenannte Apps (Abkürzung vom englischen Begriff Application Software, gesprochen „Epp“), für Parkinson-Betroffene vorgestellt.

Zur Wiederholung: Apps sind herkömmliche Computerprogramme, wie man sie kennt (z.B. Programme zur Textverarbeitung wie Word oder E-Mail-Programme), nur dass diese heutzutage nicht mehr nur auf dem Computer ausgeführt werden können, sondern auch viele weitere Geräte sind „App-fähig“, wie z.B. Mobiltelefone (= Smartphones). Noch bin ich nicht näher auf die Kostenfrage eingegangen. Dies will ich hiermit nachholen.

Im Gesundheitswesen unterscheidet man drei verschiedene Kategorien, welche sich bezüglich ihrer Anforderungen und Nutzungsbedingungen erheblich unterscheiden:

  • Gesundheits-Apps
  • Digitale Medizinprodukte
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)

Gesundheits-Apps

Darunter fallen alle verfügbaren Apps, welche sich in irgendeiner Weise mit Gesundheit befassen. Die Angebote reichen von Lifestyle-Anwendungen (z.B. zur Unterstützung von Fitness und Ernährung) bis hin zu Medikamentenerinnerungen oder Symptomtagebüchern. Das ist also eine sehr unspezifische Kategorie, in der es auch viele unseriöse Angebote gibt, nach dem Motto „Schnell-Einfach-Gesund“. Man soll unter Nutzung dieser Apps die Gesundheit praktisch in die eigenen Hände nehmen können und mit ihrer Unterstützung (durch verschiedene Messwerte, Hinweise und Anregungen) Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden verbessern. Das ist nicht grundsätzlich verkehrt. Bedenklich ist dabei jedoch, dass aus einer gut gemeinten Anregung zur Selbstfürsorge und -hilfe schnell ein Druck zur Selbstoptimierung werden kann, was dann Stress auslöst und darüber hinaus den falschen Eindruck vermitteln könnte, dass Kranksein nicht zuletzt selbstverschuldet ist.

Diese Apps werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Digitale Medizinprodukte (DMP)

Hierbei handelt es sich um Anwendungen, welche direkt in die Behandlung eingebunden werden können. Im Gegensatz zu Gesundheits-Apps werden sie entsprechend kontrolliert und reguliert, sind also sicherer (sie benötigen eine Medizinproduktezulassung und eine CE-Zertifizierung). Dazu zählen z.B. Apps zur Auswertung von Blutdruckwerten oder mit einer Tagebuchfunktion für Diabetiker*innen. Sie werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Sie dienen der Erkennung, Überwachung und Behandlung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen und unterliegen hohen, gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen. Sie gelten ebenfalls als Medizinprodukt und müssen eine CE-Zertifizierung vorweisen. Im Unterschied zu den DMP können DiGA jedoch auf Kassenrezept verordnet werden. Die Rezeptierung entspricht einer Arzneiverordnung. Verordnet werden können nur DiGA, welche vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertet und im DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden sind. Sowohl Ärzte/Ärztinnen als auch Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen können DiGA verordnen. Das Rezept müssen Sie bei der Krankenkasse einreichen. Von dort bekommen Sie dann alle weiteren Informationen, um die App auf dem jeweiligen Gerät zu installieren. Dies gilt für die Gesetzliche Krankenversicherung, in der PKV (Private Krankenversicherung) ist dies nicht flächendeckend der Fall. Im Zweifel sollten sich Patienten bei ihrer PKV erkundigen, ob die Kosten übernommen werden. Auch sind die zugelassenen DiGAs meist zeitlich begrenzt, zum Beispiel für eine Anwendungsdauer von 90 Tagen.

Es gibt ein DiGA-Verzeichnis des BfArM  Link https://diga.bfarm.de/de. Im Suchfeld kann man dann die entsprechende Krankheit eingeben.

Leider zeigt dieses Verzeichnis unter Eingabe von Parkinson 0 Treffer an. Es gibt jedoch DiGAs für Schlaf- oder Angststörungen, Tinnitus, Schmerzen etc., welche durchaus auch für Parkinson-Betroffene in Frage kommen könnten.

Sollte man sich für eine der vorgestellten Apps interessieren, ist somit vor dem Kauf die Kostenfrage zu klären.

Über den Autor

Dr. med. Ilona Csoti
Dr. med. Ilona Csoti
Ärztliche Direktorin
Gertrudisklinik Biskirchen

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