Justus Liebig und die Forensik

Justus Liebig war nicht nur ein Chemiker, sondern auch auf dem Gebiet der Forensischen Toxikologie erfolgreich tätig. Als Gutachter trat er in Verbindung mit spektakulären Vergiftungsfällen bei Gericht auf.

Am 15. Mai 1803 wurde Justus Liebig in Darmstadt als Sohn eines „Drogenhändlers“ (so Lockemann in seiner Biographie) geboren. Dieser Terminus ist heute eher negativ besetzt, und er soll nicht auf Biegen und Brechen zu einem ersten Aufhänger für die Beziehungen Liebigs zur Toxikologie bemüht werden. Seit 1845 trug er den Titel Freiherr von Liebig. Er starb am 18. April 1873 in München und liegt in Steinwurfweite des dortigen Instituts für Rechtsmedizin auf dem Alten Südlichen Friedhof neben so berühmten Zeitgenossen wie Spitzweg und Fraunhofer begraben.
Im Mittelpunkt des folgenden Beitrags steht die Frage „War Justus Liebig auch ein forensischer Toxikologe?“.

Nächtliche Apothekenexplosion

Bereits während seiner Apothekerlehre ereignete sich ein Vorfall mit potenzieller forensischer Relevanz, als Liebig, wie wohl fast alle damaligen Chemiker (aus denen später etwas wurde!), im Haus des Lehrherrn beim nächtlichen Experimentieren eine Explosion auslöste. Gott sei Dank blieb dieses Ereignis ohne größere rechtsmedizinische und toxikologische Folgen, dennoch wurde Liebig als „unbrauchbar“ aus der Lehre entlassen.


Ein weiterer, unter rechtsmedizinischen Aspekten bedeutsamer, Vorfall ereignete sich bereits kurz nach dem Eintreffen Liebigs in Gießen: Nach seiner Promotion „in absentia“ als Zwanzigjähriger in Erlangen wurde er, auf Fürsprache Alexander von Humboldts beim Hessischen Großherzog hin, im Mai 1824 als außerordentlicher Professor an der Universität Gießen angestellt. Mit größter Begeisterung nahm er seine Vorlesungen mit praktischen Übungen im heutigen Liebig-Museum auf. Diese muss so attraktiv gewesen sein, dass der damalige Ordinarius für organische Chemie (W. L. Zimmermann, 1780 – 1825) in seinem Institut bald vor leeren Bänken stand, obwohl er auf Hörergelder verzichtete, während Liebig diese in größerem Umfang forderte und wohl auch erhielt.


Liebig beschäftigte sich in seiner Vorlesung auch mit toxikologisch-analytischen Fragestellungen. Aus der Mitschrift von August Kekulé (1829 – 1896) ist beispielsweise bekannt, dass die „Ausmittelung des Arsens im Speisebrei“ mit Hilfe einer dem Marsh’schen Verfahren analogen Apparatur Vorlesungsgegenstand war.

Sachverständiger im Mordprozess

Ein besonderes Ereignis für die damalige forensische Toxikologie war aber sicher das Auftreten Liebigs als Sachverständiger im Mordprozess der Gräfin von Görlitz, bei dem der junge Kekulé als Zeuge geladen war und über dessen Verlauf eine vorzügliche Schilderung von Otto Krätz (*1937) vorliegt. Was war geschehen? Am 13. Juni 1847, nachts gegen halb elf, wurde die Gräfin von Görlitz vor ihrem brennenden Schreibsekretär in ihrem hochherrschaftlichen Haus in Darmstadt aufgefunden. Wie kam nun die Gräfin um?

In der damaligen Fachliteratur gab es als eine besonders interessante Kostbarkeit das Gebiet „spontaner Selbstentzündungen von Alkoholikern oder sonstigen etwas liederlichen Personen“, die seinerzeit allen Ernstes diskutiert wurden und womit sich die Wissenschaftler (darunter auch Liebig) intensiv auseinandersetzten. Dies mag mit ein Grund für die vorläufige Einstellung der Ermittlungen gewesen sein, denn die Leiche der Gräfin wurde zunächst beerdigt, zumal bekannt war, dass sie zu den Mahlzeiten durchaus schon mal gern ein Gläschen trank.

Was immer die Motive des Hofgerichts für die Einstellung aber waren, sie wurden von der Presse nicht geteilt. So kam es zur Exhumierung. Inzwischen wurde der Kammerdiener verhaftet. Er stand im Verdacht, dem Grafen von Görlitz „heimlich Grünspan unter die Sauce“ gemischt zu haben, um diesen zu vergiften.

Mit großer Spannung wurde der Prozess erwartet, der am 11. März 1850 vor den Assisen zu Darmstadt im Ballsaal des Darmstädter Hofes begann und zu dem 116 Zeugen, darunter auch der junge Kekulé, geladen waren. Die sechs anwesenden medizinischen Sachverständigen, als Medicinalkolleg bezeichnet, hatten ihre eigene Bank. Liebig – obwohl Dr.med. – saß links davon auf einem gesonderten Stuhl.

Die Sachverständigen hatten unter anderem zu folgenden Beweisthemen Stellung zu nehmen:

1. War die spontane Selbstentzündung der Gräfin von Görlitz möglich? In diesem Zusammenhang war einer der Gutachter, der Stabsarzt Dr. von Siebold, der festen Überzeugung, dass die Gräfin auf dem Divan schlummerte, als sich ihr Kopf und dieser den Divan entzündete.

2. Die zweite Frage betraf die Giftigkeit von Grünspan. Liebig und der Apotheker Merck vertraten die Ansicht, dass dessen Wirkung durch Kochen mit Fett und Mehl in seiner Wirkung gemindert wurde. Der Apotheker Winckler dagegen war der Auffassung, dass der Grünspan mit Fett zusammen leichter in den Magen gebracht und dort resorbiert werden könne.

3. Ein besonders wichtiges Asservat war der Schädel der Gräfin, da man an diesem Spuren der Gewalteinwirkung festzustellen glaubte. Er wurde von einem jeweils anderen Gutachter ins Haus getragen. Er „rollierte“ sozusagen und wurde häufig über Nacht oder an Wochenenden ins Freie aufs Fensterbrett gestellt, was vor dem Hintergrund der damals nur unzulänglichen Kühlmöglichkeiten nicht weiter verwunderlich war. Insgesamt muss er durch die zahlreichen Untersuchungen und Transporte „Gebrauchsspuren“ erworben haben, die immerhin so gravierend waren, dass der Erstuntersucher den Schädel später im Gerichtssaal nicht wiedererkannte und jegliche Ähnlichkeit mit dem gräflichen Schädel in Abrede stellte (Krätz).

Der Prozessausgang ist rasch geschildert: Der mit seiner sozialen Lage unzufriedene Kammerdiener Johann Stauff, der mit der Mutter seines unehelichen Kindes nach Amerika auswandern wollte, hatte nach Auffassung des Gerichts die Gräfin erst gewaltsam getötet und anschließend deren Räumlichkeiten angezündet, um die Spuren seiner Tat zu verwischen. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem man in der Revolution in Hessen die Todesstrafe abgeschafft hatte.

Erneut Gutachter

Wenige Jahre nach dem Görlitz-Prozess war Liebig wiederum als forensisch-toxikologischer Gutachter tätig. Dieses Mal ging es um einen handfesten Lebensmittelskandal in England. Nachdem der im mittelenglischen Burton on Trent ansässige Bierbrauer Samuel Allsopp bereits 1844 erste Kontakte zu Liebig knüpfte (es ging damals um die schlechte Haltbarkeit des Pale Ale auf dem langen Seeweg zu der britischen Kronkolonie Indien), tauchte 1852 der Verdacht auf, dass englische Brauereien ihrem Bier zur Abrundung des bitteren Geschmacks Strychnin zusetzten. Liebig und der ebenfalls in Gießen tätige berühmte Chemiker A. W. Hofmann retteten die Ehre der Zunft, da alle Nachweisversuche (Tüpfelreaktionen mit Schwefelsäure und Kaliumdichromat) negativ verliefen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass man bereits damals, sozusagen als Kontrolle, einen biologischen Test mit Versuchstieren durchführte. Krätz (1990) beschreibt diesen in eindrucksvoller Weise: „[Man] empfahl, nach und nach drei Maß Bier auf dem Wasserbad in einer Porzellanschale einzudampfen, den so gewonnenen Bierextrakt mit Weizenmehl zu kneten, bis sich daraus Pillen mit berechnetem Extraktgehalt drehen lassen, und diese in Zucker zu wälzen. Diese Pillen werden nun einem hungrigen und durstigen Huhn zum Fraß vorgeworfen, dem gleichzeitig Trinkwasser angeboten wird: Ob das verdächtige Bier wirklich mit irgendeinem Narcoticum versetzt war oder nicht, darauf wird das Tier, welches die Pillen gefressen hat, in wenigen Minuten Antwort geben. War das Narcoticum in dem Bier wirklich vorhanden, so wird es bald anfange zu taumeln, convulsivische Zuckungen bekommen, sich schwer aufrecht halten können, und dergleichen Zufälle mehr wahrnehmen lassen; es wird, wenn man es noch Brod oder Körner fressen ließ, sich nach und nach wieder erholen oder sterben …“.

Von Gießen nach München

Liebig nahm 1852 einen ehrenvollen Ruf nach München an, allerdings unter der ausdrücklichen Bedingung, dass er dort vom praktischen (und auch gesundheitsschädigenden) Laboratoriumsunterricht völlig befreit sei. Er wirkte im Wesentlichen nur noch durch Wort und Schrift. Überliefert sind aus dieser Zeit einige Reflexionen humoristischer Zeitschriften, die weibliche Hörer von Liebigs Vorlesungen zum Ziel ihres Spottes haben. Weiterhin ist dokumentiert, dass Liebig intensiv am Münchner Gesellschaftsleben teilnahm.

Zweifelsohne stellt der Görlitz-Prozess den Höhepunkt der Berührung Liebigs mit forensischen Fragen dar. Und so ist die eingangs erhobene Frage, ob Liebig (u.a.) auch ein Forensischer Toxikologe war, eindeutig zu bejahen.

Über den Autor

Prof. Dr. rer. nat. Harald Schütz
Prof. Dr. rer. nat. Harald Schütz
Forensischer Toxikologe
Institut für Rechtsmedizin der Universität Gießen

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