Ambulante Pflege - Fakten

Wussten Sie, dass mehr ältere und pflegebedürftige Menschen im häuslichen Bereich versorgt werden möchten und ambulant vor stationär in Betracht ziehen? Aufgrund dessen möchte ich Ihnen ein paar übersichtliche FACTS zur ambulanten Versorgung geben.

Pflegegrad

Pflegegeld

Sachleistung/Kombinationsleistung

Teilstationäre Pflege

PG 2

316 €

724 €

689 €

PG 3

545 €

1363 €

1298 €

PG 4

728 €

1693 €

1612 €

PG 5

901 €

2095 €

1995 €

Wussten Sie, dass Ihnen 40 Euro an Pflege- und Verbrauchshilfsmitteln zustehen?

Dazu gehören: Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektion uvm.

Wussten Sie, dass Ihnen ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 125 Euro an Betreuungs- und Entlastungsleistung zustehen?

Über den §45b im SGB XI können diese z.B. für das Verordnungsmanagement genutzt werden, für die Eigenanteilskosten der Tagespflege oder aber für die Übernahme des wöchentlichen Einkaufes oder Betreuungsleistungen wie z.B. ein gemeinsamer Spaziergang, den Shoppingbesuch, gemeinsame Spielnachmittage oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Wussten Sie, dass Ihnen als pflegender Angehöriger eine Entlastung in Form von Verhinderungspflege zusteht?

Jährlich gibt es einen Erstattungsbetrag von 1612 Euro, welchen Sie auch für die ambulante Pflege nutzen können. Sobald Sie verhindert sind, bspw. durch eigene Termine, Erkrankung oder durch Urlaub, haben Sie Anspruch auf dieses zusätzliche Budget zur Entlastung..

Wussten Sie, dass Sie Ihr Budget der Kurzzeitpflege auch ambulant nutzen können?

Wenn Sie das Budget der Kurzzeitpflege nicht nutzen, können Sie dies anteilmäßig (max. 806 Euro) über die stundenweise Verhinderungspflege geltend machen.

Wussten Sie, dass Sie Hilfsmittel rezeptiert bekommen?

Ihr Hausarzt kann Ihnen Rezepte ausstellen für z.B. einen Rollator, Pflegebett, elektrischer Bettrahmen, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl, Lagerungsmaterialien, Inkontinenzmaterialien etc.

Wussten Sie, dass Verordnungen häuslicher Krankenpflege nichts mit dem Budget des Pflegegeldes zu tun haben?

Ihr Hausarzt kann Ihnen Verordnungen ausstellen für z.B. Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände anlegen, Medikamentengabe oder Stellen von Medikamenten, sowie Verbandwechsel uvm. Dies kann dann vom Pflegedienst übernommen werden, ohne dass dies von Ihrem Budget entweicht.

Wussten Sie, dass es ein Extrabudget für die Tagespflege gibt?

Für den teilstationären Bereich, sprich Tagespflege, steht jedem ab dem Pflegegrad 2 ein zusätzliches Budget zu. (siehe Tabelle). Daher ist die Tagespflege auch so beliebt und viele Menschen verbringen hier einen oder mehrere „Urlaubstage“.

Wussten Sie, dass im Pflegegrad 1 die 125 Euro auch für Pflegesachleistungen genutzt werden können?

Anders als im Pflegegrad 2-5 können Menschen mit PG 1 ihr Budget auch für Pflegeleistungen wie z.B. 1x wöchentlich Unterstützung beim Duschen nutzen.

Wussten Sie welche Dienstleistungen der Pflegedienst zusätzlich vermittelt?

Neben Tagespflege, Krankenhäusern, Sanitätshäusern, Ärzten, Apotheken und Physiotherapien, werden auch Palliativteams, Hausnotrufsysteme, Essen auf Rädern, Fußpflege, Friseure, Pietäten, Immobilienmakler, Pflegehilfsmittelfirmen uvm. vermittelt.

Wussten Sie, dass Ihnen jährlich bis zu 4000 Euro an Umbaumaßnahmen pro Maßnahme zustehen?

Ob Sie Ihre Dusche ebenerdig anpassen möchten, Haltegriffe im Flur anbringen oder Ihr Treppenhaus einen Treppenlifter benötigt-all das wird seitens der Pflegekasse unterstützt. Wichtig ist, es muss zuvor ein Antrag gestellt, sowie ein Kostenvoranschlag eingereicht werden.

Wussten Sie, dass Sie sich durch den Pflegedienst zum Arzt begleiten lassen können?

Entweder über Pflegekassenleistung oder über die Verhinderungspflege ist es möglich zum Arzt gebracht zu werden. Unsere Betreuungskräfte können beim Arztgespräch anwesend sein und Ihnen als Angehöriger im Anschluss eine Zusammenfassung geben.

Wussten Sie, dass es im Lahn-Dill Kreis Beratungsstellen gibt in Bezug auf Pflege?

Neben den Beratungsmöglichkeiten im ambulanten Dienst, wie z.B. bei apl in Leun, gibt es ebenso die Möglichkeit sich an den Pflegestützpunkt des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar mit allen Anliegen zu wenden.

Wussten Sie, dass Ihnen mind. 2x jährlich eine Pflegeberatung zusteht?

Ab dem Pflegegrad 2-3 ist es Pflicht bei Bezug des Pflegegeldes die Beratungsbesuche von einem professionellen Pflegedienst 2x jährlich wahrzunehmen, im Pflegegrad 4-5 sogar 4x jährlich. Im Pflegegrad 1 steht es Ihnen frei, sich Beratung einzuholen.

Neugierig geworden? Vereinbaren Sie gerne mit mir und meinem Team ein persönliches Gespräch.

Ihre Anne Bördner

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Anne Bördner
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