
Covid-Auffrischimpfung
Viele Menschen stellen sich zur Zeit die Frage, ob sie eine Auffrischimpfung gegenüber Covid vornehmen
lassen sollen oder nicht. Auch ob diese Impfung zusammen mit einer Grippeimpfung erfolgen kann oder gar, ob es einen Kombinationsimpfstoff gibt. Maßgeblich für die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Impfungen sind die wissenschaftlich basierten. Die ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen eine Basisimpfung ab 18 Jahren in Hinblick auf Covid. Diese besteht aus 3 Antigenkontakten (Impfung oder Infektion aber mit mindestens 2 Impfstoffdosen).
Darüber hinaus wird folgenden Personen eine Auffrischimpfung empfohlen:
- Bewohner und Bewohnerinnen in Einrichtungen der Pflege mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
- Personal in medizinischen Einrichtungen und in der Pflege
- Personen >60 Jahre
- Personen mit erhöhtem Risiko und dazu gehören z.B.
- chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
- chronische Herz-Kreislauferkrankungen
- Diabetes mellitus -Zuckerkrankheit
- Adipositas
- Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz
- Personen mit neoplastischen Krankheiten-Krebs-sowie Familienangehörige oder enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen keine schützende Immunantwort erzielt werden.
Gesunden Erwachsenen <60 Jahren sowie Schwangeren wird derzeit keine Auffrischimpfung empfohlen.
Eine Auffrischimpfung ist nicht notwendig, wenn in den letzten 12 Monaten eine Corona Infektion nachgewiesen worden ist.
Für die Auffrischimpfung stehen weiterhin mehrere Präparate zur Auswahl, meisten kommt der an die neue Variante angepasste Impfstoff von Biontech zum Einsatz. Hinsichtlich der Impfungen und Impfempfehlungen nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arzt oder Apotheker auf. Einen Kombinationsimpfstoff Corona und Grippe gibt es nicht. Dabei handelt sich um zwei verschiedene Impfungen. Prinzipiell kann sogar parallel gegen Influenza, Pneumokokken und Corona geimpft werden. Es besteht keine Impfverpflichtung und es bestehen auch keine Vorzüge nach erfolgter Impfung. Sämtliche gesetzlichen Regelungen in Hinblick auf Covid sind außer Kraft gesetzt. Weiterhin machen natürlich wie bei jeder Erkältungskrankheit die AHA Regeln Sinn, um sich vor Ansteckung zu schützen: Abstand halten, Hygiene beachten, Atemschutz bei Bedarf und regelmäßiges Lüften.