Die Plastische und Ästhetische Chirurgie (Teil 3/5)

- Die Ästhetische Chirurgie

Die ästhetische Chirurgie ist ein wichtiger integraler Bestandteil der Plastischen Chirurgie.

Ähnlich wie bei den anderen drei Säulen der Plastischen Chirurgie (Rekonstruktive Chirurgie, Handchirurgie und Verbrennungschirurgie) ist die ästhetische Chirurgie Bestandteil der sechsjährigen Facharztausbildung zum Plastischen und Ästhetischen Chirurgen. Genauer gesagt ist der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie der einzige Facharzt, der an ästhetischen Eingriffen ausgebildet wird und somit mit adäquat fachlicher Qualifikation ästhetisch chirurgische Eingriffe im Facharztstandard anbieten kann.

Hierbei ist im Sinne der Patientensicherheit zu sagen, dass selbstverständlich nur der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie diesen Titel verwenden darf. Begriffe wie Schönheitschirurg, Schönheitschirurgie, ästhetische Schönheitsoperationen, ästhetische Eingriffe, etc… sind nicht durch einen Facharztstandard geschützt und können von jedem anderen Arzt ohne fachliche Qualifikation verwendet werden. Das Problem ist, dass die Verwendung dieser Begriffe bei Patienten fachliche Kompetenz, Ausbildung, Erfahrung und Sicherheit suggerieren, wo nicht notwendigerweise eine ist.

Eigentlich schreibt die Berufsordnung der Ärzte vor, dass Ärzte nur solche Eingriffe durchführen dürfen, die sie in ihrer Weiterbildung erlernt haben. So ist in der kurativen Versorgung seitens der Krankenkassen der entsprechende Facharztstandard auch zwingend gefordert. Dies gilt jedoch nicht, wenn es um Selbstzahlerleistungen, wie in der ästhetischen Chirurgie geht. Dass dieser Schutz nur für Kassenleistungen gilt, liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 urteilte, dass jeder approbierte Arzt im Rahmen seiner freien Berufsausübung Privatpatienten/Selbstzahler auch außerhalb seines Fachgebietes behandeln darf.

Hier den Überblick zu behalten, stellt für die meisten Patienten eine Herausforderung dar, da nur wenige über den fehlenden gesetzlichen Patientenschutz informiert sind und davon ausgehen, dass ein Arzt, der diese Leistungen anbietet, sie selbstverständlich auch beherrscht. Selbst wenn meine Fachgesellschaft (DGPRÄC - Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie) schon seit Jahren versucht, neben Aufklärung und Information der Patienten, auf berufspolitischer Ebene einen Schutz für Patienten durch eine entsprechende Gesetzgebung zu erwirken, ist hier auf politischer Ebene noch nichts erfolgt. Stattdessen ist zu erwarten, dass dieses Problem eher noch zunimmt, da ästhetische Operationen und Behandlungen immer mehr in das öffentliche und private Interesse der Menschen tritt und somit auch die Rate der unqualifizierten Behandlungen steigt.

Um auch auf diesem Gebiet der deutlich und stetig steigenden Nachfrage nach Operationen und Behandlungen in meiner Klinik gerecht zu werden, haben wir (die Lahn- Dill-Kliniken in Wetzlar) unter dem Dach der Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie, die Ästhetik-Marke „Lahn-Dill-Ästhetik“ (www.lahn-dill-aesthetik.de) etabliert. In diesem Rahmen bilden wir alle ästhetischen Operationen und Behandlungen ab. Die am häufigsten durchgeführten ästhetischen Operationen sind dabei Augenlidstraffungen, Fettabsaugungen, Brustvergrößerungen (Augementation), Bruststraffungen, Bauchdeckenstraffungen, Brustverkleinerungen,„Mummy makeover“ als Kombination von Bruststraffung mit/ohne Implantaten und Bauchdeckenstraffung, Facelift/Halslift, Intimkorrekturen, etc… sowie Botox- und Fillerbehandlungen.

Sollten primär ästhetische Eingriffe durch eine medizinische Notwendigkeit bestehen, so beraten und unterstützen wir auch gerne die Patienten auf dem Weg zu einer Kostenübernahme bei der Krankenkasse.

 

Über den Autor

Dr. med. Tomislav Dodic
Dr. med. Tomislav Dodic
Chefarzt der Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie, Klinikum Wetzlar

Bildergalerie

Aktuelle Ausgabe04.04.