Neues Telemedizin-Zentrum
für Herzschwäche-Patienten im Lahn-Dill-Kreis

Seit Mai 2024 betreut die „Praxis für’s Herz“ von Dr. med. Oliver A. Schmidt in Wetzlar-Hermannstein Herzschwäche-/Herzinsuffizienz-Patienten als Telemedizin-Zentrum (TMZ).

Die Kassenärztliche-Vereinigung-Hessen (KVH) hat der Praxis hierzu nun die entsprechende Genehmigung erteilt. Patienten erhalten dazu kostenlos eine Körperwaage, ein Blutdruckmessgerät mit EKG-Funktion und -falls kein Handy vorhanden- ein Tablet, sowie eine fundierte Einweisung und technische Betreuung.

Alle Kosten werden zu 100% von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, eine zeitliche Vertragsbindung besteht nicht.

Über eine Handy-App oder das Tablet werden in wenigen Fragen das Wohlbefinden der Patenten abgefragt (Müdigkeit, Husten, Leistungsfähigkeit etc.). Die so von den Patienten am besten täglich zu Hause gemessenen Werte (Blutdruck, EKG, Körpergewicht), werden sofort an das TMZ übermittelt. Hier erfolgt arbeitstäglich die Kontrolle der Werte durch speziell qualifiziertes Personal. Bei Auffälligkeiten nimmt Dr. Schmidt zeitnah persönlich Kontakt mit den Patienten auf, um ggf. eine Medikamentenänderung und das weitere Vorgehen abzustimmen. Durch diese intensive Betreuung gelingt es nachweislich die Lebensqualität der Patienten zu verbessern und Krankenhausaufenthalte zu verringern. Die positive Wirksamkeit dieser telemedizinischen Behandlung wurde bereits in der weltweit größten Telemedizin-Studie mit über 12.000 Herzschwäche Patienten nachgewiesen.

Patienten, die insbesondere alle der folgenden Kriterien erfüllen, können in dieses Programm aufgenommen werden:

• Sie haben eine mittlere oder schwere Herzschwäche (NYHA-Stadium II oder III)

• Die Auswurfleistung der linken Herzkammer (EF) ist oder war in der Vergangenheit unter 40 % (Ihr behandelnder Arzt kennt diesen Wert oder kann ihn mittels Ultraschalluntersuchung des Herzens bestimmen lassen.)

• Sie wurden wegen Ihrer Herzschwäche in den letzten 12 Monaten im Krankenhaus behandelt oder Sie haben ein Herz-Defibrillator-Implantat (ICD, CRT-P, CRT-D).

Die „Praxis für’s Herz“ von Dr. Oliver A. Schmidt kann jederzeit entsprechende Patienten aller Hausarztpraxen in dieses Programm einschreiben, da durch die Telemedizin der Wohnort der Patienten nicht entscheidend ist. Die telemedizinische Betreuung von Patienten mit Herzschwäche ist somit grundsätzlich bundesweit möglich und von der Hausarztpraxis der Patienten unabhängig.

 

Über den Autor

Dr. med. Oliver A. Schmidt
Dr. med. Oliver A. Schmidt
Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie

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