Wie die digitale Vernetzung unser Gesundheitssystem zukunftssicher macht –

Impulse für ein eHealth-Gesetz 2.0

Die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen war lange Zeit durch starre Strukturen und Stillstand gekennzeichnet. Mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherte sind zwar inzwischen im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte, der Nutzen der Karte ist allerdings stark eingeschränkt. Mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („eHealth-Gesetz“), das am 3. Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde, ist es gelungen, der Digitalisierung im Gesundheitswesen neue Impulse zu verleihen. Ziel ist es, mithilfe der digitalen Vernetzung die Versorgung der Patienten zu verbessern sowie gleichermaßen die Teilhabe und Akzeptanz aller Akteure im Gesundheitswesen sicherzustellen.

Dazu hat das Gesetz einen konkreten Zeitplan für den bundesweiten Aufbau einer sicheren digitalen Infrastruktur des Gesundheitswesens sowie für die Einführung zahlreicher nutzbringender Anwendungen vorgelegt. Durch die Verknüpfung mit Sanktionen wurden verbindliche Anreize für eine fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen gesetzt.

Das Fundament dieses nationalen eHealth-Projekts bildet die digitale Vernetzung der 150.000 Arztpraxen, 2.000 Krankenhäuser, 20.000 Apotheken, 2.3 Millionen sonstigen Gesundheitsberufe und der (gesetzlich) Versicherten durch die Telematikinfrastruktur (TI). Auf der Basis dieser grundlegenden Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens wird der Austausch von Daten in Zukunft nicht nur einfacher, sondern auch sicherer. Denn die derzeit überwiegende Praxis der Übermittlung von Daten per Fax oder Brief ist zum einen aufwändiger und aus datenschutzrechtlicher Perspektive zudem ungenügend. Nach Abschluss einer Testphase hat im vergangenen Jahr der bundesweite Roll-out der TI begonnen.

Daneben sind weitere Meilensteine bereits erreicht und haben Eingang in die Versorgung gefunden. So haben seit dem 1. Oktober 2016 gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig dauerhaft mehr als drei verordnete Arzneimittel anwenden, Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt. Da in Deutschland noch immer mehr Menschen infolge von Arzneimittelwechselwirkungen als im Straßenverkehr sterben, ist die übersichtliche Darstellung von Medikation und Einnahmehinweisen von enormer Bedeutung für die Sicherstellung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Darüber hinaus sieht das eHealth-Gesetz die Speicherung des elektronischen Medikationsplans auf der Gesundheitskarte noch in diesem Jahr vor.

Auch der Einstieg in die Telemedizin ist Dank des eHealth-Gesetzes gelungen. Konkret wurden am 1. April 2017 sowohl die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen als auch die Videosprechstunde eingeführt.

Damit im Ernstfall möglicherweise lebenswichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen sofort verfügbar sind, ist in einem nächsten Schritt ebenfalls die Speicherung der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte vorgesehen.

Das Herzstück des eHealth-Gesetzes bildet die elektronische Patientenakte (ePA). Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die strukturierten Patientendaten digital zusammenzuführen und verfügbar zu machen. Die Daten gehen damit zurück in die Souveränität des Patienten. Er entscheidet darüber, wer Zugriff darauf hat. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) ist vom Gesetzgeber beauftragt, bis Ende 2018 die technischen Voraussetzungen für die Einführung der ePA zu schaffen.

eHealth 2.0 - Zukünftiger Handlungsbedarf und Chancen der digitalen Vernetzung

Nach dem jahrelangen Stillstand war das klare politische Bekenntnis zur digitalen Vernetzung unseres Gesundheitswesens in der vergangenen Legislaturperiode ein wichtiges Signal. Inzwischen wird das Thema eHealth von allen Seiten positiv aufgenommen und flankiert. Die mit dem eHealth-Gesetz gelegten Grundlagen gilt es nun konsequent weiterzuentwickeln und im Sinne der Patienten zügig auszubauen. CDU/CSU und die SPD haben hierfür im Koalitionsvertrag die entsprechenden Weichen gestellt.

Insbesondere die Hinterlegung der zentralen Maßnahmen und Meilensteine in einem Aktionsplan bis 2020, schafft die notwendige Basis, um die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen mittel- bis langfristig sinnvoll auszurichten. Hinzu kommen neue nützliche Anwendungen für die Versicherten. So sollen der Impfpass, der Mutterpass, das Untersuchungsheft und das Zahnbonusheft auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Zudem wird der Weg für das elektronische Rezept geebnet.

Darüber hinaus wird die zügige Umsetzung und weitere Ausgestaltung der ePA in einem eHealth-Gesetz 2.0 anzugehen sein. Konkret muss gewährleistet sein, dass der Patient jederzeit über das Internet auf seine in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten zugreifen kann. Nur so kann ein höherer Grad an Selbstbestimmung durch den Patienten erreicht werden.

Parallel dazu sollte eine nationale eHealth-Strategie für Deutschland formuliert werden, wie bereits 2017 vom Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege und dem Netzwerk Digitalisierung der CDU gefordert. Von der Frage wie mit den riesigen anfallenden Datenmengen sinnvoll für die Versorgungsforschung umgegangen werden soll bis hin zur Frage, welche Rolle die Telemedizin zukünftig flächendeckend in der Versorgung spielen wird, gilt es, eine klare Strategie zu entwerfen. Hierbei wird es im Kern um die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen für die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen gehen. Den Ausgangspunkt sollte die Analyse von Chancen und Risiken dieses Prozesses bilden. Zu letzterem zählt auch die Definition besonders schutzbedürftiger Bereiche. Außerdem ist genau darzulegen, in welchen Bereichen rechtlicher Regelungsbedarf besteht. Wenn es gelingt, die Dynamik der fortschreitenden Digitalisierung in den Gesundheitsbereich zu übertragen und diese zum Nutzen der Patienten zu steuern, können wir einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Versorgung in Deutschland leisten.

Über den Autor

Dr. Katja Leikert
Dr. Katja Leikert
Mitglied im Deutschen Bundestag
Aktuelle Ausgabe2/2024