Hilfe bei Schimmelpilz, Wasserschaden & Co.
Zuerst stellt man sich die Frage: „Woher kommt der Geruch, den man da wahrnimmt, oder was sind das für komische Flecken an der Wand?“
Das kann viele Hintergründe haben und umso wichtiger ist es eine richtige Diagnose herbeizuführen. Zitat: „Bevor ein Arzt eine Therapie oder gar eine Operation plant, führt er gründliche Untersuchungen durch. Ohne klare Diagnose wäre das Risiko groß, eine falsche Behandlung einzuleiten, die nicht die wahre Ursache trifft und womöglich den Zustand verschlechtert. Warum sollte es bei der Sanierung von Bauwerken anders sein?“ (Quelle Linkedin 7255594991589187585)
Vielfach hören wir als Sachverständigenbüro am Telefon: „Das ist doch gesundheitsschädigend.“ Auch dies ist teilweise irreführend, wenn der Grund und Zusammenhang unklar sind. Es ist dann immer ein Vor-Ort-Termin nötig. Eine Glaskugel haben auch wir leider nicht, um hellseherisch zu handeln.
Eine Expertise zu erstellen und in detektivischer Kleinarbeit den Grund für Schimmelpilzvorkommen, modrigem Geruch, oder Verfärbungen zu ergründen ist unser Tagesgeschäft. Erst daraufhin kann ein Sanierungskonzept erstellt werden. Für die unterschiedlichen Gegebenheiten wendet man dazu auch unterschiedliche Verfahren an. So gibt es Messverfahren und Messgeräte, die ein erfahrener Experte sicher beherrschen und die daraus entstandenen Werte zu interpretieren weiß. Es ist erfahrungsgemäß besser einen unabhängigen Sachverständigen, einen qualifizierten Baubiologen, oder einen baubiologischen Messtechniker, welche auf diesem Gebiet spezialisiert sind, zu Rate zu ziehen. Beim weltweit größten Baubiologischen Verband Baubiologie (VB), dem Berufsverband Deutscher Baubiologen (VDB), oder dem Berufsverband Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB), sowie dem Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) kann man einen Experten in seiner Nähe finden.
Mit der Ergründung, sowie dem darauf erstellten Maßnahme Plan tritt man nun mit den entsprechenden Organisationen in Kontakt und die Freigabe der Maßnahmen können somit erfolgen. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben den Gutachter oder Sachverständigen der Versicherung zu wählen, zumal es meist Sachverständige für Versicherungsrecht, oder nur Agenturleiter sind, die die ersten Schadensort-Begehungen durchführen. Leider werden oftmals seitens unterschiedlichster Organisationen, Versicherungen, Verwaltungen etc. vermeintliche Fachunternehmen eingesetzt, deren Qualifikation, sowie der Ausbildungsstand der Mitarbeiter eine sehr intransparente und wenig aussagekräftige Historie aufweisen. Gerade bei Feuchte-Schäden oder Schimmelpilzschäden sind in der Vergangenheit versucht worden, über Absprachen weniger Organisation ein „pseudo“ Regelwerk zu implementieren, das aber keine Gesetzesgültigkeit hat.
Vom Umweltbundesamt (UBA) wurde der Schimmelpilzleitfaden, kürzlich in einer aktualisierten Fassung herausgegeben. Hierin stehen Maßnahmen die bei Wasserschäden & Co erfüllt werden sollen und somit einen Gesetzescharakter vorweisen. Hierhin sind Vorsorge/ Maßnahme Werte definiert. Es ist von daher existenziell, dass auch nach diesem Leitfaden ein Schaden saniert wird. Entgegen der Meinung vieler tätiger Sachverständiger oder Hausverwaltungen, sowie Versicherungen sind die im Schimmelpilzleitfaden benannten erforderlichen Maßnahmen „allgemein anerkannte Regeln der Technik.“ Ein „Abweichen“ jeglicher Art ist mit sachverständiger Begründung nachweislich zu definieren und klarzustellen. Hier geht Gesundheitsschutz und eine regelkonforme Schimmelpilzsanierung vor Kosteneinsparung.
Baubiologen beziehen auch die Umstände der Menschen und Tiere mit ein. Es sind die besonderen Gegebenheiten, die einen großen Einfluss auf ein gesundes Leben und Arbeiten haben. Hier gilt der ganzheitliche Ansatz der relativ neuen naturwissenschaftlichen Richtung der Baubiologie. Der Standard baubiologischer Messtechnik (SBM 2024) wird regelmäßig aus den Erfahrungen der Berufskollegen der baubiologischen Praxis in Gremien weiterentwickelt und angepasst. Somit steht hier der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Es ist von daher nicht verwunderlich, dass Baubiologen in Ihren Sanierungsfahrplänen nicht nur von der Bausubstanz sprechen. Sie berichten eben auch von den vielfach vernachlässigten Begleiterscheinungen, wie Depressionen, toxische Müdigkeit, allergische Reaktionen, Konzentrationsstörungen, Schleimhaut- und Hautreizungen, …. welche als Symptome oftmals auftreten können. Vor allem vulnerable Gruppen, wie Kinder, Ältere, Schwangere, Immungeschwächte Personen sind gefährdet und sollten bei kleinsten Anzeichen bereits reagieren und sich Hilfe holen.
Über den Autor
Baubiologe,
Sachverständigenbüro für Umweltanalytik, Wohngesundheit und Baubiologie