Patientenrecht in Deutschland: Ein Überblick


Was sind Patientenrechte?

Patientenrechte sind gesetzlich verankerte Rechte, die den Schutz und die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen sicherstellen. Sie regeln das Verhältnis zwischen medizinischen Fachkräften (z. B. Ärztinnen, Ärzten, Pflegepersonal) und Patienten, insbesondere im Hinblick auf Information, Aufklärung, Einwilligung und den Umgang mit Behandlungsfehlern.

Rechtliche Grundlage

In Deutschland wurden die wichtigsten Patientenrechte im Jahr 2013 mit dem Patientenrechtegesetz (§§ 630a bis 630h BGB) erstmals systematisch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Dieses Gesetz schuf Transparenz und stärkte die Position der Patienten im medizinischen Alltag.

Zentrale Rechte von Patientinnen und Patienten

1. Recht auf Aufklärung und Information

Patienten haben das Recht, verständlich über: Diagnose, voraussichtliche Krankheitsverläufe, Behandlungsalternativen, Risiken und Nebenwirkungen informiert zu werden.

2. Recht auf Selbstbestimmung

Keine Behandlung darf ohne die ausdrückliche Einwilligung des Patienten erfolgen. Diese Einwilligung setzt eine umfassende Aufklärung voraus und ist in Form einer mündlichen und dann erfolgten schriftlichen Aufklärung zu vollziehen!

3. Recht auf Einsicht in die Patientenakte

Patienten dürfen ihre vollständige Behandlungsakte einsehen und Kopien verlangen (§ 630g BGB). Nur in Ausnahmefällen kann die Einsicht verweigert werden (z. B. bei therapeutischer Gefährdung).

4. Recht auf eine ordnungsgemäße Behandlung

Ärzte sind verpflichtet, eine Behandlung nach dem aktuellen medizinischen Standard durchzuführen (§ 630a BGB).

5. Recht auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern

Bei nachweisbaren Behandlungsfehlern, die zu gesundheitlichen Schäden führen, haben Patienten Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

6. Recht auf Beratung und Unterstützung

Patienten können sich an Unabhängige Patientenberatungen (UPD) oder Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden, wenn sie sich über eine Behandlung beschweren oder Hilfe benötigen.

Pflichten der Behandelnden

Ärzte und medizinisches Personal sind verpflichtet:

alle relevanten Informationen zu dokumentieren,

die Schweigepflicht zu wahren,

eine lückenlose Aufklärung sicherzustellen,

auf Wünsche der Patienten (soweit medizinisch vertretbar) einzugehen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patienten haben das Recht, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden (Patientenverfügung). Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Person des Vertrauens für gesundheitliche Entscheidungen zu bevollmächtigen.

 

Fazit

Das Patientenrechtegesetz stärkt die Transparenz und Mitbestimmung im Gesundheitswesen. Wer seine Rechte kennt, kann selbstbewusster medizinische Entscheidungen treffen und sich im Bedarfsfall besser zur Wehr setzen.

Tipp: Weitere Informationen und Formulare bietet das Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de

Über den Autor

Dirk Hardt
Dirk Hardt
Rechtsanwalt, Herborn

Bildergalerie

Aktuelle Ausgabe03.07.