
Was macht eigentlich der Betriebsarzt?
Ob man die Bezeichnung Werkarzt oder Betriebsarzt verwendet, hängt letztlich nur von der Art des Unternehmens ab. In jedem Fall ist es ein Facharzt oder eine Fachärztin für Arbeitsmedizin oder ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Ein Arbeitsmediziner muss von Gesetztes wegen vom Arbeitgeber bestellt werden und hat die Aufgabe sowohl den Arbeitgeber selbst als auch den Arbeitnehmer in allen Belangen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Zu diesem Zwecke nimmt er unter anderem an Sitzungen teil und führt Begehungen in den Betrieben durch – bei Bedarf auch an einzelnen Arbeitsplätzen.
Berührungspunkte mit dem Betriebsarzt können die jährliche Grippeschutzimpfung im Betrieb sein oder die im Arbeitsschutz vorgesehenen sogenannten arbeitsmedizinischen Vorsorgen. Diese sind immer dann notwendig, wenn ein Arbeitnehmer mit bestimmten Gefährdungen am Arbeitsplatz Berührung hat. Die Gründe hierfür können dabei sehr vielfältig sein: von Arbeiten im Lärm, mit Gefahrstoffen oder biologischen Stoffen, bei Schweißern, Erzieherinnen und Erziehern, Monteuren, in der Alten- oder Krankenpflege, aber auch bei Bildschirmarbeitsplätzen, Tätigkeiten im Freien oder im Ausland. Auch empfohlene Impfungen für das berufliche Umfeld, Blutuntersuchungen oder technische Untersuchungen wie EKG, Lungenfunktionsuntersuchungen, Biomonitoring, Seh- und Hörteste oder Gesichtsfeldmessungen können Teil dieser Vorsorgen sein.
Da die Gründe für Vorsorgen sehr unterschiedlich sein können (je nach dem in welchem Bereich man tätig ist oder mit welchen Aufgaben man beruflich betraut ist), kann der Besuch und die damit verbundenen Untersuchungen beim Betriebsarzt für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin immer ein bisschen anders sein.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen dienen dabei der Gesunderhaltung der Mitarbeiter und der Früherkennung von Erkrankungen. Diese Vorsorgen sind keine Eignungsuntersuchungen und es findet hierbei keinerlei Beurteilung einer Eignung durch den Betriebsarzt statt. Dieser unterliegt – genau wie jeder andere Arzt – der ärztlichen Schweigepflicht und es werden keine persönlichen gesundheitlichen Befunde ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Die Gründe zum Besuch beim Betriebsarzt können aber auch die Beratung im Rahmen einer Schwangerschaft sein, Themen des Jugendarbeitsschutzes oder Schichtarbeit.
Auch Untersuchungen zum Erwerb von Führerscheinen, Einstellungsuntersuchungen oder Eignungsuntersuchungen werden vom Betriebsarzt durchgeführt.
Nicht zuletzt hat aber auch jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin die Möglichkeit zu ihrem jeweiligen Betriebsarzt zu gehen, um sich persönlich beraten zu lassen oder wenn Fragen zu gesundheitlichen, arbeitsplatzbezogenen, beschwerdebezogenen Themen oder zu psychischen Belastungen im beruflichen Umfeld eine Rolle spielen. Die Kosten für den Betriebsarzt werden dabei vom jeweiligen Arbeitgeber getragen.
Über den Autor

Ärztlicher Leiter Werksärztlicher Dienst Wetzlar e.V.
Facharzt für Innere Medizin, Infektiologie
Facharzt für Arbeitsmedizin
Dr. med. Timm Tristan Berg
Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Infektiologie,
Ärztlicher Leiter, Werksärztlicher Dienst Wetzlar