
CBD – ein Wundermittel?
Seit einigen Jahren wabert es durch die Apotheken, das Kürzel „CBD“, und manchem Leser wird es bekannt vorkommen.
Fläschchen mit öligen Tropfen sollen es enthalten, in Kapseln und Salben wird es angepriesen. Es soll Krankheiten bekämpfen und Beschwerden lindern. Sie halten es für ein Arzneimittel? Weit gefehlt!
Was also ist „CBD“ und macht die Anwendung dieser Substanz überhaupt Sinn? Dem wollen wir heute kurz nachgehen.
CBD ist die Abkürzung von Cannabidiol. Wie die nachstehende Grafik zeigt, handelt es sich dabei um einen Stoff komplexer chemischer Struktur mit einem Resorcin-Grundgerüst (Resorcin = 1,3-Dihydroxybenzol)
Cannabidiol wird aus weiblichen Hanfpflanzen gewonnen. Der Hanf, lateinisch Cannabis sativa L., ist eine seit Jahrtausenden zur Fasergewinnung genutzte Pflanze, zu deren Pflanzenfamilie, den Hanfgewächsen, lateinisch Cannabaceae, auch der uns gut bekannte Hopfen, Humulus lupulus L., gehört. Die Familie steht botanisch den Brennnesselgewächsen, lateinisch Urticaceae, nahe.
Cannabis ist zweihäusig, d.h. es gibt männliche und weibliche Cannabispflanzen. Nur die weiblichen Pflanzen werden zur Gewinnung von Cannabisinhaltsstoffen – man kennt ca. 60 sogenannte Cannabinoide - genutzt, die teils eine berauschende Wirkung haben und in den Suchtmitteln Marihuana und Haschisch enthalten sind. Auch CBD gehört zu diesen Cannabisinhaltsstoffen, hat jedoch keine psychotrope Wirkung und wird nicht als Suchtstoff eingestuft. Wozu wird es genutzt und hat es überhaupt nachgewiesene Wirkungen?
Immerhin gibt es ein einziges, in der Europäischen Union zugelassenes Fertigarzneimittel, das Cannabidiol enthält. Es ist selbstverständlich verschreibungspflichtig und wird unter dem Handelsnamen Epidyolex® vertrieben. Es ist lediglich zugelassen zur Behandlung von kindlicher Epilepsie (Krampfanfällen) im Rahmen des Dravet- und des Lennox-Gastaut-Syndroms. Dabei werden Dosierungen von 5 bis 20 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag oral gegeben, normalerweise in Kombination mit anderen antikonvulsiv wirkenden Arzneistoffen.
Gehört solch ein Wirkstoff in Laienhände? Wohl kaum! Alle anderen CBD-Präparate im Handel sind keine Arzneimittel, d.h. es gibt für keines dieser Mittel eine ausreichende Studienlage, die irgendeine sinnvolle, gesundheitsfördernde Wirkung nachweist und damit eine Zulassung als Arzneimittel rechtfertigt! Weder die Indikation Leistungssteigerung noch Versprechungen wie Wirkungen auf das Immunsystem, Entzündungshemmung, Schlafförderung oder Schmerzstillung sind in den verwendeten Dosierungen wissenschaftlich belegbar. Der Vertrieb von CBD-Produkten erfolgt – unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke – als Nahrungsergänzungsmittel oder als Lebensmittel, ohne vorliegende Sicherheitsbewertung durch die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Seit kurzem wird sogar der Vertrieb als „Kosmetikum“ (z.B. Mundöl) beobachtet, um lebensmittelrechtliche Vorschriften zu umgehen. Hochdosierte Präparate bergen bei längerer Einnahme von mehr als 300 mg CBD pro Tag sogar das Risiko von Leberschädigungen.
Lassen Sie also die Finger von solchen Produkten und geben Sie ihr Geld sinnvoller aus. Besprechen Sie Ihre Beschwerden mit fach- und sachkundigen Apothekern und Ärzten, die Sie wissenschaftlich fundiert und verantwortungsvoll beraten und behandeln werden.
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Apotheker
Strukturformel von Cannabidiol
Blühende weibliche Cannabispflanze (Abb. aus Wikipedia)