Patchwork-Familien und Erbrecht
Wie man Streit vermeidet

Viele Familien leben heute in Patchwork-Konstellationen.

Da gibt es Kinder aus erster Ehe, neue Partner, Stief- oder wie man heute auch sagt: Bonuskinder. Oft ist es ein herzliches Miteinander, das über die Jahre gewachsen ist. Aber häufig ist genau das Gegenteil der Fall. Ein echtes Miteinander gibt es nicht. Im Gegenteil: Über die Jahre bleiben Distanz und Unsicherheit bestehen. Manches Mal sind die neuen Familienangehörigen nicht einmal persönlich bekannt.

In meiner täglichen Arbeit als Notar in Wetzlar erlebe ich immer wieder, dass Patchwork-Familien gerade im Erbfall vor besonderen Herausforderungen stehen. Meist steckt dahinter kein böser Wille. Viel häufiger liegt es daran, dass das gesetzliche Erbrecht diese moderne Familienform nur begrenzt abbildet. Dann entstehen Unsicherheit, Fragen und oftmals leider auch Konflikte.

Das lässt sich vermeiden. Und zwar, indem man frühzeitig Rat einholt, miteinander spricht und klare Regelungen trifft.

Viele meiner Klienten sind überrascht, wenn sie erfahren, wie das Gesetz im Erbfall tatsächlich entscheidet. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Leibliche Kinder haben nahezu immer einen Anspruch am Erbe, sei es als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigte.
  • Stiefkinder erben nicht.
  • Unverheiratete Partner erben nicht.
  • Unverheiratete Partner sind rechtlich nicht abgesichert.
  • Unverheiratete Partner haben nur einen sehr geringen Erbschaftsteuerfreibetrag (derzeit 20.000 Euro).

Damit passt das Gesetz in vielen Fällen nicht zu dem Familienbild, das man im Alltag lebt.

Oft stellt sich die Situation wie folgt dar:

Der überlebende Partner möchte im gemeinsamen Haus wohnen bleiben. Gleichzeitig möchten die Kinder aus erster Ehe an ihr Erbe, was ihr gutes Recht ist. Oder ein Patchworkkind, das über Jahre im Haushalt gelebt hat, fühlt sich zur Familie gehörig, geht erbrechtlich jedoch leer aus.

Diese Fragen entstehen in einer ohnehin emotional belastenden Zeit. Gerade dann ist die Sorge groß, dass Streit entsteht.

Ich ermutige Familien deshalb, frühzeitig fachmännischen Rat von einem Notar einzuholen, idealerweise in ruhigen Zeiten. Nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung. Viele Menschen sagen nach einem Beratungsgespräch und einer gelungenen Gestaltung: „Ich bin froh, dass jetzt endlich alles geregelt ist.“

Erbrechtlich zu gestalten, bedeutet nicht, eine 08/15-Lösung von der Stange, also beispielsweise durch den Ausdruck eines Musters aus dem Internet. Jede Familienkonstellation ist anders und erfordert eine individuelle Planung und Regelung.

Das können zum Beispiel sein:

  • Testament,
  • Erbvertrag,
  • Schenkungen zu Lebzeiten,
  • Absicherung des Partners,
  • Abfindung von Pflichtteilsberechtigten,
  • Adoption oder
  • Hochzeit.

Dabei ist besonders darauf zu achten, dass alle Kinder bei der Planung berücksichtigt werden, leiblich, Patchwork- oder Pflegekind. Aber oft ist bei genauerer Betrachtung auch genau das Gegenteil gewünscht. Das Kind, zu dem schon lange kein Kontakt besteht, soll weitestgehend leer ausgehen. Oder der Zugriff des Ex-Partners über den Umweg des gemeinsamen Kindes soll unbedingt vermieden werden.

Ein weiterer Bereich, der oft unterschätzt wird, sind Pflichtteilsansprüche. Leibliche Kinder haben in aller Regel zumindest Anspruch auf einen Pflichtteil. Selbst dann, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt, also enterbt werden. Unter bestimmten Umständen haben aber auch die eigenen Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil. Das besondere an Pflichtteilsansprüchen ist, dass diese in Geld bestehen. Es muss also Geld ausbezahlt werden. Das führt häufig zu finanziellen Problemen und Streit.

Gerade bei uns in Mittelhessen besteht das Vermögen häufig zu einem großen Teil aus einer Immobilie, etwa einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung. Muss hier plötzlich ein Pflichtteil in Geld ausgezahlt werden, kann das schnell zur finanziellen Herausforderung werden. Durch rechtzeitige und kluge Gestaltung lassen sich solche Situationen entschärfen.

Viele Paare leben heute bewusst ohne Trauschein zusammen. Was viele jedoch nicht wissen. Ohne Testament besteht kein Erbrecht. Das bedeutet, dass der Überlebende keinen Anspruch auf das Vermögen des Partners hat. Der Überlebende hat z. B. kein automatisches Wohnrecht in der Immobilie des verstorbenen Partners und ist finanziell und rechtlich nicht abgesichert.

Für viele ist das eine überraschende Erkenntnis und ein wichtiger Anlass, tätig zu werden. Manche meiner Klienten haben sich allein aus diesem Grund entschlossen, doch noch zu heiraten.

Über Krankheit, Tod und Erbe zu sprechen, fällt niemandem leicht. Manche schieben das Thema lange vor sich her. Trotzdem ist es wichtig, sich einmal gründlich mit diesen Themen zu beschäftigen. In vielen Fällen erlebe ich, wie erleichtert Familien sind, wenn alles ordentlich geregelt ist. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt seinen Partner und seine Kinder von unliebsamen Überraschungen und bewahrt den Familienfrieden auch in schweren Zeiten.

Zusammenfassender Rat für Patchwork-Familien:

  1. Sprechen Sie frühzeitig über das Thema und holen Sie sich Rat von einem Profi. Je früher, desto mehr Möglichkeiten.
  2. Unverheiratete Paare sollten unbedingt vorsorgen. Es besteht kein Erbrecht.
  3. Informieren Sie sich über Pflichtteilsansprüche.
  4. Halten Sie Vereinbarungen rechtssicher fest.
  5. Prüfen Sie Ihre Regelungen regelmäßig. Das Leben ändert sich, Vorsorge auch.

Über den Autor

Roland Horsten
Roland Horsten
Notar - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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