Schwerbehindertenausweis bei Parkinson

Teil 3: Parkerleichterungen
Blauer Parkausweis für Behinderte - Behindertenparkplatz

1. Blauer Parkausweis für Behinderte

Die Berechtigung zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes bei Parkinson-Erkrankung hängt in Deutschland (und vergleichbaren europäischen Ländern) nicht allein von der Diagnose „Morbus Parkinson“ ab, sondern vom Ausmaß der funktionellen Mobilitätseinschränkung, insbesondere der Gehfähigkeit.

Kriterien für den blauen Behindertenparkausweis (gilt in ganz Europa)

Der blaue EU-Behindertenparkausweis wird in der Regel Personen mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit) im Schwerbehindertenausweis ausgestellt. BI würde nur zutreffen, wenn der Parkinson-Betroffene zusätzlich unter einer erheblichen Sehstörung als Begleiterkrankung leidet, zum Beispiel durch eine altersbedingte Maculadegeneration (Erkrankung der Netzhaut mit Gefahr der Erblindung).

Bei Parkinson-Patienten ist das Merkzeichen „aG“ möglich, wenn eine erhebliche und dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt, z. B. bei stark ausgeprägter Gangstörung, ausgeprägter Rigor/Akinese, Freezing, Sturzgefahr oder Rollstuhlpflichtigkeit.

Das entspricht in der Regel den Stadien 4 (bedingt) und 5 (auf jeden Fall) nach Hoehn und Yahr (siehe Artikel über Schweregrade der Parkinson-Krankheit).

Die Diagnose Parkinson allein reicht nicht aus!

Entscheidend sind die tatsächliche Gehfähigkeit und die Ausprägung der Behinderung!

Bei fortgeschrittener Erkrankung mit erheblicher Mobilitätseinschränkung ist die Beantragung des Merkzeichens „aG“ und damit des Parkausweises in vielen Fällen möglich und sinnvoll.

Die Zuerkennung erfolgt nach individueller Prüfung durch die zuständige Versorgungsbehörde, meist unter Einbeziehung ärztlicher Gutachten.

Praktische Hinweise

Beantragung: Der blaue Parkausweis wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (z.B. Bürgeramt, Landratsamt) beantragt. Dem Antrag ist mindestens eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Vorder- und Rückseite beizufügen.

Antrag -> Suchkriterien im Internet: Antrag Parkausweis Schwerbehinderung

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (oder BI als Begleiterkrankung).

Er gilt EU-weit und berechtigt zum Parken auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Mögliche Symbole (auf der Straße) für einen Behindertenparkplatz

Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur genutzt werden, wenn sich der Berechtigte im Fahrzeug befindet, entweder als Fahrer oder Beifahrer. Der Ausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden, wenn ein Behindertenparkplatz genutzt werden soll.

Fazit
Parkinson-Patienten können einen Behindertenparkausweis erhalten, wenn die Erkrankung zu einer außergewöhnlichen Gehbehinderung führt. Die Entscheidung erfolgt individuell nach dem Schweregrad der Mobilitätseinschränkung, nicht allein aufgrund der Diagnose. Eine ärztliche Stellungnahme, die die funktionellen Einschränkungen detailliert beschreibt, ist für die Antragstellung hilfreich.

Zusammengefasst
Ein Behindertenparkplatz darf nur mit gültigem, personengebundenem blauen Parkausweis genutzt werden, der in der Regel bei außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blindheit ausgestellt wird. Die Nutzung ist an die Anwesenheit der berechtigten Person gebunden.

Die unberechtigte Nutzung eines Behindertenparkplatzes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern und Abschleppen geahndet werden.

2. Oranger Parkausweis in Deutschland -> Parkerleichterungen

Einen orangen Parkausweis können schwerbehinderte Parkinson-Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, um z.B. im eingeschränkten Halteverbot parken zu können. Der Parkausweis ist personenbezogen, d.h. er kann eingesetzt werden, wenn der Mensch mit Behinderung das Auto selbst fährt oder gefahren wird. Es gibt verschiedene Arten von Parkausweisen und weitere Parkerleichterungen. Der orange Parkausweis gilt nur in Deutschland, nicht in Europa.

Kriterien für den orangen Parkausweis (gültig in Deutschland)

Der orangefarbene Parkausweis der Bundesrepublik ist eine Ausnahmegenehmigung, die bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss. Er gilt in allen Bundesländern und ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Er berechtigt
• im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken. Die Ankunftszeit ist durch eine Parkscheibe kenntlich zu machen
• im Zonenhalteverbot oder in Parkbereichen, in denen Parkzeitbegrenzungen bestehen, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
• in Fußgängerzonen während der Ladezeit zu parken
• in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, sofern der durchgehende Verkehr nicht behindert wird
• an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken

In zumutbarer Entfernung darf keine andere Parkmöglichkeit bestehen und es darf max. 24 Stunden geparkt werden.

Die Diagnose Parkinson allein reicht nicht aus; entscheidend sind die tatsächliche Gehfähigkeit und die Ausprägung der Behinderung.

Voraussetzungen:

Auf dem Ausweis muss das Merkzeichen G (Gehbehinderung) und das Merkzeichen B (Begleitperson) und ein GdB (Grad der Behinderung) von ≥ 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen vorliegen.

Achtung!

Bei diesem Ausweis kommt es – wie oben bereits genannt – auf den Einzel-GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung an und nicht auf den Gesamt-GdB.

Einige Bundesländer geben eigene Parkausweise aus. Hier ist eine lokale Beratung sinnvoll.

Der orange Parkausweis ist personengebunden und darf nur genutzt werden, wenn sich der Berechtigte im Fahrzeug befindet, entweder als Fahrer oder Beifahrer. Der Ausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden, wenn ein Behindertenparkplatz genutzt werden soll.

Die unberechtigte Nutzung eines Behindertenparkplatzes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern und Abschleppen geahndet werden.

Fazit
Parkinson-Patienten können einen orangen Behindertenparkausweis erhalten, wenn die Erkrankung zu den oben beschriebenen Merkzeichen führt, nicht allein aufgrund der Diagnose. Eine ärztliche Stellungnahme, die die funktionellen Einschränkungen detailliert beschreibt, ist für die Antragstellung hilfreich.

Zusammengefasst
Eine Parkerleichterung darf nur mit gültigem, personengebundenem orangen Parkausweis genutzt werden, der in der Regel bei Gehbehinderung mit Begleitperson ausgestellt wird. Die Nutzung ist an die Anwesenheit der berechtigten Person gebunden.

Praktisches Vorgehen
Wie kann man lokale Parkerleichterungen finden? Im Suchfeld am PC „Parkerleichterung“ und den Ort eingeben. Beispiel: Bei Eingabe Parkerleichterung + Gießen kommt man auf folgenden Link ->

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2025-06/merkblatt-parkerleichterung-6-2025_bf.pdf

mit umfangreichen Erläuterungen.

Eine Parkerleichterung würde man in Gießen z.B. auch mit dem Merkzeichen G (erheblich gehbehindert) und B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson) und eine GdB von mindestens 70 % erhalten.

Erlaubte Parkzonen in diesem lokal speziellen Fall

Im eingeschränkten Halteverbot (siehe Abbildung) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe.

Abbildung 2: Verkehrszeichen für eingeschränktes Halteverbot

Auf Parkplätzen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden.

Zahlreiche weitere Erleichterungen siehe o.g. Link

Praktische Hinweise

Zur Beantragung Passfoto, Schwerbehindertenausweis und den letzten Bescheid des Versorgungsamts mitbringen. Einen Parkausweis können z.B. auch Ehepartner oder Kinder beantragen und/oder nutzen, wenn der berechtigte schwerbehinderte Mensch nicht selbst in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen. Die Nutzung ist daran gebunden, dass der schwerbehinderte Mensch befördert wird.

 

Über den Autor

Dr. med. Ilona Csoti
Dr. med. Ilona Csoti
Ärztliche Direktorin
Gertrudisklinik Biskirchen

Bildergalerie

Aktuelle Ausgabe2/2026