Plötzlich pflegebedürftig – was nun?

Ein Sturz, eine schwere Erkrankung oder ein Krankenhausaufenthalt können das Leben von einem Tag auf den anderen verändern. Wenn ein Angehöriger oder man selbst plötzlich pflegebedürftig wird, stehen Betroffene oft vor vielen Fragen: Wer hilft? Welche Leistungen gibt es? Welche Anträge müssen gestellt werden? Und wie lässt sich die neue Situation organisatorisch und finanziell bewältigen? Wir informieren in diesem Artikel über die entscheidenden Schritte, damit Sie zeitnah das beantragen können, was Ihnen zusteht, ohne Umwege.

Die wichtigsten Schritte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit

1. Pflegekasse informieren

Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Deshalb sollte der Antrag so früh wie möglich eingereicht werden – zunächst reichen oft ein kurzer Anruf oder eine formlose schriftliche Mitteilung.

2. Pflegegrad beantragen

Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Die Begutachtung erfolgt entweder vor Ort oder telefonisch.

3. Unterlagen sammeln

Für die Begutachtung sollten folgende Dokumente vorbereitet werden:

  • Arztberichte
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • Medikamentenpläne
  • Befunde und Diagnosen
  • Aufzeichnungen über den täglichen Unterstützungsbedarf

Ein Pflegetagebuch kann dabei helfen, den tatsächlichen Hilfebedarf nachvollziehbar darzustellen.

4. Beratung in Anspruch nehmen so bald Pflegegrad besteht

Wir beraten Sie in jeglichen Belangen zum Thema Pflege. Ob Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Hilfestellung beim Zubettgehen, Unterstützung bei Einkaufsfahrten, Fahrten zur Physiotherapie oder zum Arzt, Betreuungsleistungen, Tagespflege u.v.m.

ACHTUNG: Mit der Gesundheitsreform ändert sich ab 2027 einiges – nutzen Sie daher jetzt noch die aktuellen Vorteile, Budgets und Leistungen, solange diese in ihrer bisherigen Form verfügbar sind.

3539€ jährlich für Sie zur Entlastung nutzen

Sie sind verhindert? Sie schaffen es zeitlich gerade nicht? Sie können Ihre Angehörigen nicht in dem Maße Unterstützen, wie Sie es sich aktuell wünschen?

Nutzen Sie die Verhinderungspflege für alle oben aufgeführten Leistungen, mit Ausnahme von Leistungen, die verordnet werden, sog. SGBV-Leistungen. Damit Sie, als auch die pflegebedürftige Person entlastet ist. Das Pflegegeld bleibt hiervon unberührt und Sie profitieren dennoch in vollem Umfang von allen Leistungen, die wir Ihnen anbieten können, damit Ihre Versorgung sichergestellt ist.

 

Good to know: EXTRABUDGET FÜR TAGESPFLEGE

Losgelöst von allen Budgets stehen Ihnen für die Tagespflege folgende Beträge zur Verfügung, dieses Budget muss lediglich bei der Pflegekasse beantragt werden:

PG1: 131€- Entlastungsbetrag kann für die Tagespflege genutzt werden

PG2: 721€

PG3: 1357€

PG4: 1685€

PG5: 2085€

KURZUM:

1x wöchentlich Tagespflege ist ab PG2 kostenfrei für Sie

Haben Sie noch Fragen oder möchten gerne persönlich mit uns sprechen, wir freuen uns auf Ihren Anruf

Bildergalerie

Aktuelle Ausgabe4/2026