Gesundheitsreform, Apothekenreform –
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Dass die Bundesregierung im Juli eine Gesundheitsreform beschlossen hat, dürften die meisten Leser registriert haben. Fast zeitgleich wurde eine Apothekenreform verabschiedet, was von vielen unbemerkt geblieben ist. Die wichtigsten Veränderungen im Apothekenbereich sollen hier kurz dargestellt werden, damit Sie wissen, was in der Zukunft auf Sie zukommt.

Apothekenreform

Pharmazeutische Dienstleistungen

Mit der Apothekenreform überträgt die Bundesregierung den Apotheken mehr Verantwortung und mehr Kompetenzen. Die Apotheke soll sich zu einer noch wichtigeren und noch umfassenderen Anlaufstelle für Gesundheitsfragen entwickeln. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde vor einigen Jahren mit der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) gemacht, die sich allerdings – aus verschiedenen Gründen -noch nicht durchgesetzt haben. Vielleicht hat aber der eine oder andere von Ihnen schon mal eine Medikationsanalyse durchführen lassen, eine Blutdruckmessung oder eine Schulung zur Handhabung von Dosieraerosolen erhalten. Auch eine spezielle Betreuung bei der Einnahme von oralen Antitumormitteln im Rahmen einer Chemotherapie oder die Medikationsbegleitung nach Organtransplantation gibt es schon länger. Diese Möglichkeiten bleiben erhalten, das Leistungsspektrum wird aber erweitert. Hinzukommen sollen weitere Präventions- und Versorgungsleistungen, z.B. zur Raucherentwöhnung, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Auch die Einweisung in den Gebrauch von Autoinjektoren und das Management von umfangreichen Dauermedikationen wird neu etabliert werden.

Impfungen

Die Coronapandemie band die Apotheken erstmals in eine Impfkampagne ein. Impfungen gegen das Coronavirus und Grippeimpfungen werden seither von vielen Apotheken angeboten. Das Impfspektrum soll nun erweitert werden: Zukünftig sollen Auffrischimpfungen mit anderen Totimpfstoffen hinzukommen, z.B. gegen Tetanus, Hepatitis, Keuchhusten oder Diphtherie. Damit soll keine Konkurrenz zu Ärzten geschaffen werden, sondern eine höhere Durchimpfungsrate erreicht werden.

Blutuntersuchungen

Weiterhin wird Apotheken die venöse Blutentnahme erlaubt. Somit werden Blutuntersuchung und Blutanalyse möglich, die entweder durch Auswertung direkt vor Ort oder durch Untersuchung im Labor erfolgen kann. Dies könnte z.B. die Bestimmung von Vitamin-D-, Cholesterin-, Blutzucker- oder HbA1c-Werten sein. Es geht dabei nicht um Diagnosestellungen, sondern um das Entdecken von Auffälligkeiten und ggf. die Einleitung ärztlicher Weiterbehandlung.

Schnelltests

Während der Corona-Pandemie haben viele Apotheken Testzentren eingerichtet und Coronatests durchgeführt. Nun soll in der Apotheke auch die Durchführung von anderen Schnelltest, z.B. auf Influenza oder Noroviren möglich werden. Man hofft, Infektionsketten so schneller und frühzeitiger unterbrechen zu können.

Medikamentenabgabe im Notfall

Außerdem wird in eng begrenzten, dringenden Fällen die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept möglich sein. Voraussetzung ist das Vorliegen einer chronischen Erkrankung mit etablierter Medikation, die über mindestens drei Quartale nachgewiesen sein muss, z.B. über die elektronische Patientenakte, die Kundenkarte der Apotheke, einen Arztbrief etc. Die Abgabe ist durch die Apotheke zu dokumentieren. Es darf dann im Notfall die kleinste vorrätige Packung als reine Selbstzahlerleistung abgegeben werden. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist ausgeschlossen, auch bei Nachreichung eines Rezeptes. Ausgenommen von dieser „Notfallregelung“ sind selbstverständlich starke Schmerzmittel, systemisch wirkende Antibiotika etc.

Mehr Handlungsfreiheit bei Lieferengpässen

Auch bei der Versorgung der Patienten mit Medikamenten, die von Lieferengpässen betroffen sind, erhalten die Apotheke etwas mehr Handlungsspielraum. Zukünftig wird es leichter, auf andere wirkstoffgleiche Arzneimittel auszuweichen.

Telemedizin

Die Telemedizin soll zukünftig in den Apotheken Einzug halten, indem die Technik dafür bereitgestellt wird. Was bei uns derzeit noch schwer vorstellbar ist, läuft in manchen Nachbarländern längst. Wie die genaue Ausgestaltung in Deutschland sein wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls bleibt das Recht auf freie Arztwahl unberührt, Datenschutz und Patientensicherheit müssen gewährleistet sein.

Gesundheitsreform

Höhere Zuzahlungen

Abschließend soll der Teil der Gesundheitsreform kurz angesprochen werden, der in den Apotheken für die meisten Diskussionen sorgen wird. Zum neuen Jahr werden die Zuzahlungen für Medikamente steigen. Statt einer Spanne von 5 € bis 10 € gilt dann eine Spanne vom 7,50 € bis 15,- € pro Packung. Die Zuzahlungen fließen – wie schon immer – im vollen Umfang an die Krankenkassen. Die Apotheken übernehmen gezwungenermaßen kostenlos das Inkasso der Zuzahlungsbeträge für die Krankenkassen. Die Zuzahlungen für Physiotherapie und häusliche Krankenpflege steigen auf 15,- € pro Verordnung und die Eigenleistung bei stationärem Krankenhausaufenthalt steigt ebenfalls auf 15,- € pro Tag. Alle diese Zuzahlungen sind seit dem Jahr 2004, also über mehr als 22 Jahre hinweg, nicht erhöht worden. Da auch die jährlichen Belastungsgrenzen unverändert bleiben (maximal 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 % des Bruttoeinkommens), wird sich für Menschen mit niedrigen Einkommen kaum etwas verändern. Sie erreichen die Belastungsgrenze einfach früher, zahlen also aufs Jahr betrachtet nicht mehr als bisher, da bei Überschreiten der Belastungsgrenze eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden kann – wie auch bisher schon. Horrorszenarien, nach denen Kranke mit 1000,- € Monatseinkommen nun monatlich 50,- € mehr für Medikamente oder Behandlungen aufwenden müssen, entbehren also jeder Grundlage und dürften billigem Wahlkampf oder politischer Stimmungsmache geschuldet sein.

Homöopathie nicht mehr im Leistungskatalog

Ab dem 1.1. 2027 dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel weder übernehmen noch als freiwillige Satzungsleitungen erstatten. Damit wird dem Faktum Rechnung getragen, dass es für Arzneimittel dieser Therapierichtungen keinerlei heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Wirknachweise gibt. Wer dennoch mit solchen Heilmethoden gute Erfahrungen hat, darf sie auf eigenen Kosten fortführen oder eine private Zusatzversicherung abschließen, die eine Erstattung ermöglicht.

Fazit

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit vielen Jahren stärker als die Einnahmen. Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Fakt ist, dass Gesundheitssystem, Rentensystem, Pflegeversicherungssystem bei Fortschreibung der bisherigen Zustände nicht mehr bezahlbar sind. Veränderungen sind also allein wegen der demographischen Entwicklung zwingend. Entweder steigen die Beiträge für diese Systeme oder die Leistungen müssen beschränkt werden.

Leider ist auch die jetzt vorliegende Gesundheitsreform – wie manche Vorgängerreform - überwiegend ein Kostendämpfungsgesetz: Alle leisten einen finanziellen Beitrag, Versicherte, Krankhäuser, Ärzte, Apotheken, Pharmaindustrie etc. Die Strukturen, die zu Fehlanreizen, Fehlsteuerungen, Abhängigkeiten und zum Ausnutzen des Systems führen, bleiben auch diesmal oft unangetastet. Eine Strukturreform, die allen mehr Eigenverantwortung abverlangen muss, um wirklich für den Einzelnen unbezahlbare Risiken abfangen zu können, bleibt eine große Aufgabe für die Zukunft. Auf Dauer kann niemand mehr ausgeben, als reinkommt. Das Geld vom Nachbarn zu holen oder sich immer wieder neu auf der Bank zu verschulden, hat noch nie zu tragfähigen, dauerhaften Lösungen geführt. Diese banale Erkenntnis haben Sie alle für sich privat längst gewonnen. Und für verfasste Staaten gelten ganz ähnliche „wirtschaftliche Grundgesetze“. Die „große Wurf“ steht also noch aus. Und beim Blick auf die vorliegende Reform sollten wir nicht vergessen, dass die Zustände hier - verglichen mit dem „Rest der Welt“ - immer noch recht paradiesisch sind.

Über den Autor

Dr. Karl-Heinrich Horz
Dr. Karl-Heinrich Horz
Apotheker

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Aktuelle Ausgabe01.10.