Schwerbehindertenausweis bei Parkinson

Teil 4: Nachteilsausgleich – Gebühren/Steuer/Sozialleistungen

Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) – Ermäßigung oder Befreiung

Voraussetzung: Sie zahlen noch GEZ-Beitrag

Jeder Parkinson-Betroffene mit einem Schwerbehindertenausweis kann sich unter bestimmten Bedingungen von der GEZ-Gebühr befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.

Rundfunkbeitragspflicht

Jeder Haushalt muss in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro im Monat zahlen. Die Bundesländer haben eine Erhöhung auf 18,94 Euro für 2025 abgelehnt. Dagegen klagen ARD und ZDF.

Der Beitrag fällt pro Haushalt an, egal wie viele Menschen in der Wohnung leben und ob sie tatsächlich Programme von öffentlich-rechtlichen Sendern sehen und hören oder nicht. Es ist kein Abo wie bei den Streaming-Diensten, das Sie kündigen könnten.

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Einen Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages können Parkinson-Betroffene stellen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihrer Einschränkungen nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und/oder denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.

Allerdings erfolgt dies nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Dies ist online möglich, alternativ kann man sich den Antrag ausdrucken und zusammen mit den nötigen Nachweisen schriftlich einreichen.

Einen solchen Antrag kann man unter folgendem Link downloaden:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Falls Sie bereits GEZ-Gebühren zahlen, benötigen Sie für diesen Antrag Ihre Beitragsnummer. Diese finden Sie auf dem Abbuchungsnachweis auf Ihrem Kontoauszug oder Sie haben sich diese Nummer in Ihren Unterlagen notiert.

Zudem ist eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF erforderlich.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist, und Sie dauerhaft in ein Pflegeheim umziehen müssen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Hauptwohnsitz in dieser Einrichtung liegt.

Einen Antrag können Sie unter folgendem Link ausfüllen oder ausdrucken

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html

Sozialleistungen

Kündigungsschutz

Sind Parkinson-Betroffene noch berufstätig und verfügen über einen GdB (Grad der Behinderung) von ≥ 50 %, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur nach Antrag beim Integrationsamt möglich, ob diese genehmigt wird, entscheidet nicht der Arbeitgeber, sondern die Behörde.

Zusatzurlaub

Mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten berufstätige Parkinson-Betroffene in Deutschland nach § 208 SGB IX fünf Arbeitstage Zusatzurlaub pro Jahr, wenn sie eine Fünf-Tage-Woche haben. Der Anspruch muss dem Arbeitgeber nachgewiesen werden, z. B. durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Hier muss ein GdB von mindestens 50 % anerkannt sein.

Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Dauer der Arbeitszeit pro Woche. Wer weniger oder mehr als fünf Tage pro Woche arbeitet, bekommt den Zusatzurlaub entsprechend angepasst.

Aktivitäten

Mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie oft ermäßigte Eintrittspreise im Kino, Schwimmbad, Museum oder Theater. Ob und in welchem Umfang Sie Vergünstigungen erhalten, erfahren Sie in der Regel vor Ort oder im Internet.

Praktische Beispiele:

Komische Oper Berlin
Schwerbehinderte erhalten Tickets zu den regulären Kartenpreisen. In der Spielplanübersicht stehen die Preise direkt an den jeweiligen Vorstellungen. Begleiter*innen von Schwerbehinderten, deren Behindertenausweis mit einem »B« gekennzeichnet ist, erhalten eine Freikarte.
Begleiterfreikarten gibt es auch zu allen regulär ermäßigten Karten. Reguläre Tickets können online gekauft werden. Die Begleiterfreikarten müssen reserviert oder telefonisch an der Opernkasse bestellt werden. Die Opernkasse Unter den Linden ist barrierefrei zugänglich.

Deutsche Bahn, Fernverkehr
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können eine ermäßigte BahnCard kaufen.

Steuererleichterungen

Auch wenn Parkinson-Betroffene einen GdB von unter 50 % haben, gibt es steuerlich absetzbare Pauschbeträge.

Erleichterungen bei Einkommens- und Lohnsteuer

Leiden Sie an einer Behinderung, räumt Ihnen der Gesetzgeber steuerliche Freibeträge, sogenannte Pauschbeträge, bei der Einkommens- und Lohnsteuer ein – insbesondere bei einer Schwerbehinderung. Der steuerlich absetzbare Pauschbetrag muss beim Finanzamt beantragt werden und fällt je nach Grad der Behinderung höher oder niedriger aus. Der GdB muss dem Finanzamt nachgewiesen werden. Die Beträge wurden seit 2021 nicht mehr verändert.

Sie müssen lediglich Ihre Behinderung und den jeweiligen GdB beim Finanzamt nachweisen.

Außergewöhnliche Belastungen

Außerordentliche Krankheitskosten, z.B. Aufwendungen für Umrüstungskosten für das Auto oder Umbauten am Haus oder in der Wohnung können unter Umständen neben den Pauschbeträgen gesondert steuerlich geltend gemacht werden.

Beispiele

Grünes Rezept

Ein "grünes Rezept" ist ein ärztliches Empfehlungsschreiben für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, wie z. B. Vitaminpräparate oder pflanzliche Heilmittel, bei denen der Patient die Kosten selbst trägt. Es ist unbegrenzt gültig und dient als Empfehlung für Medikamente, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Es kann steuerlich abgesetzt werden, wenn man sich beim Kauf den Betrag in der Apotheke abstempeln lässt.

Sonderausgaben

Nicht erstattete Rechnungen über Behandlungen beim Arzt oder Heilpraktiker, z.B. für eine professionelle Zahnreinigung, werden grundsätzlich akzeptiert. Nur in manchen Fällen, wie z.B. einem Kuraufenthalt oder einer wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode wird eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder ein amtsärztliches Attest vom Gesundheitsamt benötigt.

Auch weitreichende Ausgaben zur Linderung oder Heilung einer Krankheit zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Kurz ausgedrückt, alle Kosten oder Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, wie Schienen oder Krücken, sowie Therapien, medizinische oder physiotherapeutische Behandlungen, Honorare für Ärzte und Heilpraktiker, über Fahrtkosten bis zum Kuraufenthalt. Auch Treppenlifte, Badewannen oder Umbauten in der Wohnung können bei bestimmten Gegebenheiten abgesetzt werden.

Brillen, Kontaktlinsen, Augen-Laser-Behandlungen, Hörgeräte, zahnmedizinische Behandlungen, Implantate, orthopädischen Einlagen und Rollatoren zählen ebenfalls. Bei Kuraufenthalten kommen häufig eine Kurtaxe, Unterbringungskosten und Kosten für die Verpflegung dazu.

Die eigenen Fahrtkosten zu Praxen, Kliniken, Apotheken, Sanitätshäusern oder Therapieeinrichtungen werden bei der Nutzung des eigenen PKWs mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Hierfür sind jedoch Aufzeichnungen über die Termine und Fahrtziele notwendig. Für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi sind Quittungen und Tickets aufzuheben. Auch Parkkosten können abgesetzt werden, wenn die Parktickets samt Quittungen noch vorhanden sind.

Rezeptgebühren

Wenn Ihnen ein Kassen-Rezept vorliegt, können Sie Ihre Kosten für Medikamente und Rezeptgebühr als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Die sogenannten Zuzahlungen jedoch können am Jahresende bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden, um eine Zuzahlungsbefreiung zu erlangen.

QUELLEN:

https://www.lohi.de/news/article/krankheitskosten-mit-der-steuererklaerung-absetzen.html

 

Über den Autor

Dr. med. Ilona Csoti
Dr. med. Ilona Csoti
Ärztliche Direktorin
Gertrudisklinik Biskirchen

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