Schneller zum Termin

Dass gesetzlich Versicherte häufig länger auf einen Arzttermin warten müssen als Privatpatienten, ist mehr als nur gefühlte Wahrheit. Die Bundesregierung sorgt jetzt dafür, dass gesetzlich Versicherte zügiger zum Arzt kommen.

Ob auf das Essen im Restaurant oder auf die Verabredung zum Kino: Wir möchten nicht, dass man uns lange warten lässt. Schon gar nicht, wenn es um unsere Gesundheit geht. Keine Frage: wir haben in Deutschland eines der besten Gesundheitswesen weltweit, einen schnellen Zugang zu neuen wirkungsvollen Medikamenten und einer qualitativ hochwertigen Versorgung – egal ob gesetzlich oder privat versichert. Wenn es aber um die Wartezeit geht, sieht es häufig anders aus.

Die Bundesregierung hat daher ein Gesetz für schnellere Termine und eine bessere Versorgung, kurz TSVG, auf den Weg gebracht. Es liefert ein ganzes Maßnahmenbündel, dass die ärztliche Versorgung verbessern und Menschen dabei helfen soll, schneller einen Termin zu bekommen. So werden wir die Terminservicestellen ausbauen und unter einer einheitlichen Rufnummer zusammenfassen. Gleichzeitig erhöhen wir das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte und verpflichten bestimmte Arztgruppen offene Sprechstunden anzubieten, also Sprechstunden, zu denen Sie auch ohne festen Termin kommen können. Ärzte, die neue Patienten annehmen und dabei helfen, Patienten schneller einen Termin bei einem Facharzt zu ermöglichen, werden besser vergütet.

Unter einer Nummer

Patienten mit einer Überweisung zu einem Facharzt oder Psychotherapeuten können sich schon heute über die Terminservicestellen einen Termin vermitteln lassen. Die Wartezeit darf in der Regel nicht länger als vier Wochen dauern. Diese Leistung wurde in der letzten Legislaturperiode eingeführt. Daran knüpfen wir an. Wir werden diese Terminvermittlung nun ausbauen und dafür sorgen, dass die Terminservicestellen künftig auch Termine für Haus- und Kinderärzte anbieten. Da es gerade bei Haus- und Kinderärzten oft nicht nur um einen kurzfristigen Termin geht, sondern viele Menschen eine Ärztin oder einen Arzt suchen, der sie weiterhin behandelt, sollen die Servicestellen Patienten dabei unterstützen, auch einen entsprechenden Arzt zu finden, der sie dauerhaft behandelt.

Statt den vielen unterschiedlichen Rufnummern, die es bislang gab, soll die Terminservicestelle zukünftig unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 erreichbar sein. Und zwar 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche. So können in akuten Fällen in Zukunft auch während der üblichen Sprechstundenzeiten schnell und unkompliziert Termine an Ärzte vermittelt oder – je nach Dringlichkeit – Patienten direkt in eine Notfallambulanz weitergeleitet werden. Selbstverständlich werden sich Versicherte genauso online einen Termin besorgen können.

Mehr Zeit für Patienten

Wer nach der medizinischen Ausbildung zur Ärztin oder zum Arzt eine Kassenzulassung bekommt, also gesetzlich Krankenversicherte behandeln kann, erhält damit Zugang zu 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Damit verpflichtet sich der Arzt aber auch, seine vertragsärztlichen Pflichten zu erfüllen. Denn dafür wird er auch bezahlt – und zwar mit Ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Und tatsächlich leisten viele Ärztinnen und Ärzte in ihrer täglichen Arbeit mehr als sie eigentlich müssten. Überstunden sind keine Seltenheit. Es gibt allerdings auch jene, die ihrem Versorgungsauftrag nicht in vollem Umfang nachkommen und zu wenige Sprechstunden anbieten. Mit dem neuen Gesetz verpflichten wir Ärzte dazu, mindestens 25 statt bisher mindestens 20 Stunden pro Woche als Sprechstunden für gesetzlich Versicherte vorzuhalten. Und was viele Ärzte bereits heute erfüllen, wird künftig für einige Arztgruppen, zum Beispiel Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte und Gynäkologen, Pflicht: Sie müssen fünf Stunden in der Woche als offene Sprechstunden anbieten. Das heißt, zu diesen Sprechzeiten können Patienten kommen, ohne vorher einen Termin vereinbart zu haben. Im Gegenzug erhalten Ärzte eine bessere Vergütung. Auch Hausärzte, die ihren Patienten einen Termin bei einem Facharzt vermitteln, werden zusätzlich vergütet. Denn die Erfahrung lehrt, dass es häufig schneller geht, wenn ein Arzt mit einem Kollegen direkt spricht. Ob sich die Ärzte künftig an die Vorgaben halten, wird regelmäßig überprüft. Das ist nicht nur fair den gesetzlich Versicherten gegenüber, sondern auch gegenüber der Mehrheit der Ärzte, die bereits jetzt ihren Versorgungsauftrag voll erfüllt.

Über den Autor

Sabine Weiss
Sabine Weiss
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
Aktuelle Ausgabe1/2024