Gifte ohne und mit „Zeitzünder“ Teil 4

In diesem abschließenden Teil sollen noch einige Ergänzungen behandelt werden, die dem vertieften Verständnis der in den vorangegangenen 3 Beiträgen dieser Serie behandelten Themen dienen können.

3. Ergänzende Informationen zum Thema

3.1 Die therapeutische Breite

Eine weitere wichtige Kenngröße für Fremdstoffe (z.B. Medikamente) ist die sogenannte therapeutische Breite, d.h. – etwas vereinfachend ausgedrückt - der Abstand zwischen der erwünschten therapeutischen und der toxischen Dosis, auf die abschließend noch kurz eingegangen werden soll.

Ein Arzneimittel ist umso „gefährlicher“, je geringer seine therapeutische Breite ist.

Bei Medikamenten mit geringer therapeutischer Breite (z.B. einigen „Blutverdünnern“) muss im Rahmen des therapeutischen Drug Monitoring (TDM) durch regelmäßige Kontrollen des Blutspiegels sichergestellt werden, dass der therapeutische Bereich nicht überschritten wird. Im Hinblick auf eine optimale therapeutische Wirksamkeit darf er allerdings auch nicht unterschritten werden.

3.2 Therapiestrategien

Bei Vergiftungen helfen Kenntnisse der Toxikokinetik des Giftstoffes, die Folgen der Vergiftung sowie die Notwendigkeit und den Sinn einer Therapie abzuschätzen.

Wenn beispielsweise ein Blutspiegel nur langsam abklingt ist stets auch ein enterohepatischer Kreislauf in Betracht zu ziehen, bei dem sich im Blut vorhandene Fremdstoffe (z.B. Morphin) beim Passieren der Leber in der Galle anreichern, die in den Darm abgesondert wird. Von dort können Substanzen wieder in den Blutkreislauf rückresorbiert werden und so unter Umständen mehrfach und damit recht lange zirkulieren. Ein mit empfindlichen Analysenmethoden erfolgter Drogennachweis nach mehreren Tagen muss somit nicht zwangsläufig mit einem erneuten Konsum und dem Verdacht des Rückfalls mit den dann häufig erfolgenden schwerwiegenden Konsequenzen (z. B. Therapieentzug, Widerruf von Bewährungsvergünstigungen, strafrechtliche oder andere Maßnahmen) interpretiert werden. Er kann dann auch unter Umständen eine andere Erklärung finden und in einem derartigen Fall wären erneute engmaschige Kontrolluntersuchen sinnvoll und erforderlich.

Bei jeder Vergiftung ist grundsätzlich ärztliche Hilfe notwendig. Über den Giftnotruf (s.u.) können sich sowohl Betroffene als auch Fachpersonal zunächst rasch und rund um die Uhr hinsichtlich einer Einschätzung der Gefährdungslage und Behandlungsmöglichkeiten informieren. Primärziel der Ersten Hilfe bei Vergiftungen ist die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen (vor allem Atmung, Körpertemperatur und Kreislauf). Eine unspezifische Giftentfernung kann über Spülungen mit Wasser (Auge, Haut) bzw. über eine Verdünnung oral aufgenommener Substanzen mit anschließendem Erbrechen durch Emetika (Brechmittel) vorgenommen werden. Kontraindiziert ist das Erbrechen jedoch bei Bewusstlosigkeit und bestimmten Vergiftungen, z.B. mit Säuren, Laugen oder Lösungsmitteln. Für manche Vergiftungen stehen auch mehr oder weniger spezifische Gegengifte (Antidote) zur Verfügung.

Nach erfolgter Resorption von Giftstoffen besteht grundsätzlich noch die Möglichkeit der sekundären Giftentfernung mittels Hämodialyse, Hämoperfusion, Plasmapherese, Peritonealdialyse, forcierter Diurese, Unterbrechung des enterohepatischen Kreislaufs oder Austauschtransfusion. Beim sinnvollen Einsatz dieser größtenteils invasiven Maßnahmen sind aber möglichst genaue Kenntnisse der toxikokinetischen Eigenschaften der zu eliminierenden Substanz unumgänglich.

Merksatz

Ohne klinisch-toxikologische bzw. forensisch-toxikologische Analytik ist eine sichere Diagnose und Therapie bei Vergiftungsverdacht nicht möglich.

Aber auch der Ausschluss einer Vergiftung kann wichtig sein, wenn dadurch z.B. im forensischen Bereich ein belastender Verdacht entkräftet wird oder bei der klinischen Behandlung auf die Anwendung risikoreicher oder invasiver Therapiemaßnahmen verzichtet werden kann.

Der sichere Ausschluss einer Vergiftung kann beim Vorliegen anderer schwerer und zunächst übersehener Erkrankungen (z.B. Hirnblutung) häufig sogar lebensrettend sein.

Und noch einige Anmerkungen zum Schluss

Wenn man als forensischer Toxikologe viele Jahrzehnte im hiesigen Raum (Einzugsgebiet des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Gießen) tätig war, kam man selbstverständlich auch mit vielen Fällen in Berührung, deren Beschreibung gerade auch in einer so weit verbreiteten und viel gelesenen Zeitschrift wie dem Gesundheits Kompass möglicherweise bei Angehörigen und Freunden „alte Wunden“ aufreißt und unliebsame sowie möglicherweise bereits verdrängte Erinnerungen wachrufen könnte. Ich habe daher darauf verzichtet, Fälle zu schildern, die eindeutig mit verstorbenen, aber auch noch lebenden Personen, in Zusammenhang zu bringen sind und hoffe, dass mir das auch weitgehend gelungen ist.

Und noch eine Anmerkung:

Leser dieser 4 Beiträge werden an keiner Stelle den Terminus „Selbstmord“ finden.

Der Begriff Mord ist bekanntlich mit den sogenannten Mordmerkmalen (§ 211 StGB) verknüpft, zu denen neben anderen Kriterien beispielsweise die Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebs, die Habgier, die Heimtücke u.a. zählen.

Ich habe mich stets dafür eingesetzt, zumindest in meinem Tätigkeitsfeld anstelle des Ausdrucks Selbstmord den Begriff Selbsttötung (Freitod, Suizid) zu gebrauchen. Ein Hauptgrund für diese semantische Differenzierung: Ich konnte in meinem Berufsleben viele sogenannte Abschiedsbriefe lesen, aus denen die unvorstellbare Verzweiflung sprach, die zu einem „letzten Schritt“ führte. Hier von Mord zu sprechen habe ich stets strikt vermieden.

Ich habe es weiterhin auch vermieden, Fallbeispiele zu beschreiben, die gewisse Grenzen der Zumutbarkeit gerade gegenüber einer „breiteren Leserschaft“ überschreiten, obwohl sie in der „Sensationspresse“ in meist schonungsloser Offenheit publiziert wurden. Dazu gehörte kurz vor Erreichen meiner Altersgrenze noch der Fall des „Kannibalen von Rotenburg“, der ebenfalls in unserem Institut untersucht wurde.

Wichtige Kontaktdaten bei Vergiftungsfällen

Berlin (Charité-Univeritätsklinikum):

Tel. 030 450 65 35 66

E-mail: Giftinfo@charite.de

Internet: www.charite.de

In der Nähe:

Das Giftinformationszentrum in Mainz ist zuständig für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.

Beratungsstelle bei Vergiftungen

II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität

Langenbeckstr. 1

55131 Mainz

Giftnotruf: 06131/19 240 oder 0700-GIFTINFO

Tel.: 06131/23 24 66 (Infoline, keine Notfallberatung)

Fax: 06131/23 24 68

Internet: www.giftinfo.uni-mainz.de

Weitere Adressen von Giftinformationszentren in Bonn, Erfurt, Freiburg, Göttingen, Homburg, Mainz, München und Nürnberg s. www.bfr.bund.de

Über den Autor

Prof. Dr. rer. nat. Harald Schütz
Prof. Dr. rer. nat. Harald Schütz
Forensischer Toxikologe
Institut für Rechtsmedizin der Universität Gießen

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