Was ist eigentlich eine Landesärztekammer
und was macht sie für wen?

Vielen Lesern bin ich als langjähriger Stadt- und Kreisbeauftragter des Malteser Hilfsdienstes im Lahn-Dill-Kreis bekannt. Kürzlich wurde in dieser Zeitschrift über meine Wahl zum Präsidenten der Landesärztekammer Hessen berichtet. Daraufhin erreichten mich Fragen, was denn eine Landesärztekammer eigentlich ist und was sie tut.

Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine mit öffentlichen Aufgaben betraute juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie regelt eigenverantwortlich staatliche Aufgaben, die ihr gesetzlich oder satzungsgemäß zugewiesen werden, und kümmert sich primär um sogenannte Selbstverwaltungsangelegenheiten. Sie ist Teil der öffentlichen Gewalt und unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht durch das hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Die LÄKH vertritt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder (37.341 Ärztinnen und Ärzte, Stand 31.12.2018) auf allen Gebieten ärztlicher Berufsausübung. Die Mitgliedschaft ist für Ärztinnen und Ärzten, die ihren ärztlichen Beruf in Hessen ausüben, gesetzlich verpflichtend und auch mit einer jährlichen Beitragszahlung verbunden.

Die LÄKH überwacht die Einhaltung der Berufspflichten der hessischen Ärzteschaft und regelt die berufliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder. Die Kammer legt die Inhalte der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte fest und nimmt die entsprechenden Prüfungen nach Abschluss der Weiterbildung vor. Sie fördert die berufliche Fortbildung ihrer Mitglieder und unterhält zu diesem Zweck eine eigene Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung in Bad Nauheim. Zudem fördert sie die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Nicht zuletzt ist die LÄKH gemäß Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelfer/innen), nimmt auch hier die entsprechenden Abschlussprüfungen vor und kümmert sich um die deren berufliche Fort- und Aufstiegsweiterbildungen.

Bürger/innen und Patient/innen bietet die LÄKH mit Ihrer Gutachter-&Schlichtungsstelle kostenfreie Hilfe bei vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehlern. Die Kammer gibt rechtliche Informationen und ist Ansprechpartnerin für alle Beschwerden, die sich auf Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten im Bundesland Hessen beziehen. Diese Pflichten sind in der Berufsordnung geregelt.

Darüber hinaus gibt sie Gesundheitstipps, Impfempfehlungen und informiert über Präventionsprojekte, die sich an die breite Öffentlichkeit richten. Die LÄKH kann allerdings keine medizinischen Auskünfte oder Empfehlungen für einzelne Ärzte oder Krankenhäuser erteilen. Sie greift auch nicht in medizinische Behandlungen ein und führt keine Rechtsberatung durch.

Den politisch Verantwortlichen bietet sich die Landesärztekammer jederzeit als kompetenter Berater bei medizinischen Themen an und gibt beispielsweise Stellungnahmen bei entsprechenden Gesetzesvorhaben ab.

Weitere Informationen gibt es unter dem Link: www.laekh.de

Aktuelle Ausgabe2/2024