"Löwen mit Herz" mit großem Herz für Kinder:

5000-Euro-Spende an Familienzentrum

Ein Herz für kranke Kinder in Uni-Kliniken haben die Mitglieder des in Wetzlar ansässigen Fördervereins "Löwen mit Herz & friends e. V." und lassen die Ergebnisse ihrer Sammelaktionen krebs-, herz- und mukoviszidosekranken Kindern, Frühchenstationen und ähnlichen Zwecken zugutekommen. Der Fördervereinsmitglieder sind nur wenige, dafür engagieren sie sich bei Sammlungen in belebten Fußgängerzonen und Einkaufsmeilen mit der Sammelbüchse in der Hand. Das ist nicht immer einfach, ja es werde zunehmend schwieriger, Menschen zu einer Spende für einen karitativen Zweck zu motivieren, wissen Petra Szyszka und Herbert Gröger, die eine Spende von 5000 Euro an das Familienzentrum für krebskranke Kinder in der Gießener Friedrichstraße nahe der Uni-Kinderklinik übergaben.

Mit dabei der Wetzlarer Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, der den Förderverein "Löwen mit Herz & friends" seit langem unterstützt und an die Menschen appelliert, die Schwächsten in der Gesellschaft nicht zu vergessen. Hausleiterin Beate Steinmüller und ihre Kollegin Wilma Schäfer nahmen die großzügige Weihnachtszuwendung dankend entgegen. Zum einen muss sich das Familienzentrum zu großen Teilen über Spenden finanzieren, zum anderen stehen immer wieder hohe Investitionen in den Erhalt des nicht mehr ganz jungen Gebäudes ins Haus. In diesem Falle aufs Haus, denn das 100 Jahre alte Dach bedarf dringend der Sanierung, die laut Beate Steinmüller auch schon konkret ins Auge gefasst ist.

Die Mitglieder des Fördervereins sind Eltern kranker Kinder, Hinterbliebene sowie in Sozial- und Pflegediensten Beschäftigte, die aus eigener Erfahrung die Beschwernisse in der Fürsorge und auch die zum Teil unzureichende Ausstattung der Kliniken kennen. Neben den Straßensammlungen der Mitglieder nimmt der Förderverein "Löwen mit Herz & friends" gerne auch Spenden per Überweisung entgegen, und zwar auf das Vereinskonto DE33 5155 0035 0002 0144 21 entgegen, Zuwendungen, die, da Verwaltungskosten nicht anfallen, zu 100 Prozent für die satzungsgemäßen Zwecke weitergegeben werden, versichern Gröger und Szyszka.

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