Führerschein weg wegen Alkohol oder Drogen?

Beim Abstinenznachweis geht mitunter nicht mal mehr Tiramisu

Wer durch ein Alkohol- oder Drogendelikt im Straßenverkehr den Führerschein verloren hat, hat ein echtes Problem: Denn um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, verlangt die zuständige Führerscheinstelle üblicherweise einen Abstinenznachweis über sechs oder zwölf Monate. Zudem müssen Sie sich im Anschluss daran einer schwierigen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Bei der notwendigen intensiven Vorbereitung auf eine solche Untersuchung ist es sehr zu empfehlen, die Hilfe eines Verkehrspsychologen oder einer MPU-Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Abstinenznachweis

Die Abstinenz kann entweder anhand von Urin (Urinkontrollprogramm) oder mit Hilfe der Haare (Haaranalyse) nachgewiesen werden. Die Probenabnahmen und die Untersuchungen müssen dabei den Vorgaben der MPU-Kriterien genügen. Das schließt eine Zertifizierung der Untersuchungsstellen ein, so dass eine Probenabnahme durch den Hausarzt in der Regel nicht in Frage kommt.

Bei einem Alkoholdelikt wird eine ETG-Analyse durchgeführt. ETG steht für ein spezifisches Abbauprodukt von Alkohol, das Ethylglucurinid. Bei einem Drogendelikt ist eine so genannte polytoxikologische Untersuchung auf verschiedene Betäubungsmittel vorgeschrieben: Cannabinoide, Kokain, Amphetamine, Methadon, Benzodiazepine und Opiate. Lag ein Opiat-/Opioiddelikt vor, wird zusätzlich noch auf opiumhaltige Substanzen untersucht.

Bedingungen für ein Urinkontrollprogramm

Bei einem Urinkontrollprogramm über sechs Monate müssen mindestens vier Urinproben abgegeben werden, bei einem Abstinenzzeitraum von zwölf Monaten mindestens sechs. Dabei wird der Betroffene in unregelmäßigen Abständen zu ihm vorher unbekannten Terminen einbestellt, die auch an Wochenenden liegen können. Dann muss er binnen 24 Stunden zur Probenabnahme erscheinen. Dazu muss der Betroffene im Untersuchungszeitraum jederzeit über den von ihm genannten Weg erreichbar sein und ggf. mehrmals kurzfristig von seinem Arbeitgeber freigestellt werden. Die Urinabgabe erfolgt unter Sichtkontrolle, das heißt es schaut dabei jemand zu.

Ausfallzeiten aufgrund von Urlaub, Dienstreise o.ä. müssen Betroffene der Untersuchungs­stelle mindestens drei Tage vor Antritt mitteilen. Bei einem Programm über sechs Monate darf die Summe aller Fehlzeiten nicht mehr als 28 Tage inklusive der Wochenenden betragen, bei einem Programm über zwölf Monate doppelt lange. Im Krankheitsfall muss die Untersuchungsstelle umgehend telefonisch oder per Email informiert werden. Der Betroffene muss in diesem Fall innerhalb von drei Werktagen eine ärztliche Reiseunfähigkeits­bescheinigung vorlegen. Ausnahmen sind akute Einweisungen, die von der behandelnden Klinik im Nachhinein bestätigt werden müssen. Eine Umstellung des Screenings auf Haa­ranalysen ist bei Erkrankungen, Dienstreisen u.ä. möglich.

Bedingungen für Haaranalysen

Es gilt: Ein Zentimeter Haar entspricht einem Monat. Bei Untersuchungen auf das Alkoholabbauprodukt ETG sind, ausgehend vom Haaransatz, maximal drei Zentimeter Länge und auf Drogen, Opioide und Arzneimittel maximal sechs Zentimeter zulässig. Für einen Alkohol-Abstinenzbeleg von zwölf Monaten sind mindestens vier Haaranalysen erforderlich, bei Drogen mindestens zwei. Je kürzer die Haare, desto öfter muss ein Betroffener folglich zur Kontrolle kommen. Gefärbte, getönte oder gebleichte Haare sind für ein Abstinenzprogramm nicht zulässig.

Die Nachweismethoden sind so empfindlich, dass auch allerkleinste Mengen psychoaktiver Substanzen oder Alkohol nachgewiesen werden können. Deshalb sollte bei einem Alkoholabstinenzprogramm während des gesamten Untersuchungszeitraumes unbedingt auch auf den Verzehr leicht alkoholhaltiger Lebensmittel wie z.B. Tiramisu, Pralinen, Weinessig etc. und sogar auf alkoholfrei deklarierte Getränke verzichtet werden. Genauso sollte die Verwendung alkoholhaltiger Kosmetikprodukte sowie der Umgang mit alkoholhaltigen Desinfektions-, Reinigungs- und Lösungsmitteln vermieden werden. Bei einer Drogenabstinenz sollten mohnhaltige Speisen aufgrund des Opiat-Gehaltes und Hanfprodukte sowie der Aufenthalt in Räumen mit Cannabisrauch gemieden werden. Benötigt ein Betroffener psychoaktive oder alkoholhaltige Medikamente, so muss vor Beginn der Untersuchung ein ärztliches Attest darüber vorgelegt werden. Denn jeder Nachweis von Alkohol oder Betäubungsmitteln führt in der Regel zum Abbruch eines Abstinenzprogramms, unabhängig davon, ob die Substanzen wissentlich oder unwissentlich aufgenommen wurden.

Auch Verstöße gegen vereinbarte Regelungen wie Zahlungsversäumnisse, Manipulations­versuche (Angabe einer falschen Identität, Abgabe von Fremdurin) und jedes unbegründete Versäumen von Terminen für eine Probenabnahme führen zum sofortigen Abbruch eines Abstinenzprogramms. Sogar wiederholt begründetes Verschieben von Terminen führt zu einem Abbruch, da dann nicht von einer ausreichend lückenlosen Abstinenzkontrolle ausgegangen werden kann.

MVZ Labordiagnostik Mittelhessen GmbH

Die MVZ Labordiagnostik Mittelhessen GmbH verfügt über Ärzte und Personal mit Zusatzqualifizierungen zur Probenabnahme und arbeitet bei den Analysen mit einem Labor zusammen, das für forensische Zwecke einschließlich Fahreignungsdiagnostik akkreditiert ist.

Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag über den Abstinenzzeitraum und besprechen den für Sie besten Weg zum Abstinenzbeleg, unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten und Ihrer Verfügbarkeit für die Probenabnahmen. Am Ende der Maßnahme erhalten Sie einen Bericht, der einen Überblick über den Überwachungszeitraum, die Untersuchungsergebnisse sowie deren Bewertung beinhaltet. Damit haben Sie die erste Hürde genommen, um wieder einen Führerschein zu bekommen. Dieser Bericht dient zur Vorlage bei der MPU-Stelle, wo Sie dann die zweite Hürde in Angriff nehmen können. Dort müssen sie sich rechtzeitig anmelden. Denn die MPU sollte spätestens acht Wochen nach der letzten Abstinenzkontrolle durchgeführt werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Über den Autor

Dr. Barbara Poensgen
Dr. Barbara Poensgen
Labordiagnostik Mittelhessen
Aktuelle Ausgabe1/2024