Die Übervorteilung ausländischer Online-Apotheken bedroht vor allem die kleineren Apotheken
im ländlichen Raum.

Kauft man in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Medikament, so muss man keinen Preisvergleich anstellen. In jeder Apotheke in Deutschland, ob in Hamburg, München, Modautal oder Röbel, zahlt der Patient für das gleiche Präparat gleich viel. Dafür sorgt die Arzneimittelpreisverordnung, an die auch die deutschen Versandapotheken gebunden sind.

Im Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die deutsche Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken nicht gilt, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente zu Patienten nach Deutschland schicken. Das bedeutet: Die strenge Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien (sog. Rx-Arzneimittel) gilt nur für deutsche Apotheken bzw. deutsche Versandapotheken, aber nicht für die europäischen. Durch dieses Urteil erhalten ausländische Versandapotheken Wettbewerbsvorteile gegenüber den deutschen Apotheken, denn nur ausländische Apotheken dürfen den Patienten in Deutschland Rabatte anbieten bzw. mit Patientenvertretungen Rabattverträge vereinbaren.

Das Urteil des europäischen Gerichtshofs hat somit sehr weitreichende Konsequenzen für die künftige Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Zunächst könnte man meinen, dass es für Patienten vorteilhaft sein müsste, ihre Medikamente im Ausland preiswerter beziehen zu können. Doch die Wettbewerbsverzerrung ist nur scheinbar und nur kurzfristig für den Patienten vorteilhaft. Denn die ausländischen Versandapotheken könnten durch ihre Bevorteilung viele deutsche Apotheken in ihrer Existenz gefährden. Vor allem steht zu befürchten, dass es die kleineren Apotheken im ländlichen Raum treffen wird. Mit rund 90 Prozent der Fläche Deutschlands und mehr als der Hälfte der Einwohner fällt dem ländlichen Raum eine besondere Bedeutung zu.


Patienten, die wegen niedrigerer Preise bei einer ausländischen Versandapotheke bestellen, bedenken nicht, dass sich eine Versandapotheke nicht an den teuren Gemeinwohlaufgaben wie dem Nacht- und dem Notdienst beteiligt. Bei der Apotheke vor Ort nimmt zudem die personalintensive Beratung einen großen Stellenwert ein. Häufig hat sich über Jahre hinweg ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Apotheker und seinen Stammkunden aufgebaut. Der Apotheker vor Ort berät aber nicht nur zu Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten und Dosierung, sondern bietet auch einen Arzneimittel-Check an. Er fertigt – im Unterschied zur Versandapotheke – auch nach individuellen Rezepten Medikamente an und hält Impfstoffe für Pandemiefälle bereit. Nicht zu vergessen: Apotheken vor Ort sind Ausbildungsbetriebe und übernehmen auch damit eine wichtige Zukunftsaufgabe. Bedenken wir in diesem Zusammenhang auch, dass Betäubungsmittel nicht über Paketdienste zugestellt werden dürfen.
In meinem Wahlkreis gibt es eine Apotheke, die eine Gehörlosensprechstunde anbietet. Zu bestimmten Zeiten können sich taube Patienten mittels eines Gebärdendolmetschers mit dem Apotheker austauschen und ihre Fragen klären. Das alles bietet keine Versandapotheke.


Allzu viele Patienten in Deutschland profitieren gar nicht von der gekippten Preisbindung für ausländische Versandhändler. Die gesetzlich Krankenversicherten bekommen die medizinisch notwendigen Medikamente ohnehin weitestgehend kostenfrei. Belastet werden Patienten allenfalls über die Zuzahlung. Patienten mit chronischen Erkrankungen, die viele Arzneimittel benötigen, sind in der Regel nach Überschreiten einer Belastungsgrenze von den Zuzahlungen befreit.

Bei genauerem Hinsehen sind die Vorteile für Patienten also im Abwägungsprozess zu vernachlässigen vor dem Hintergrund, dass die Bevorteilung der ausländischen Versandapotheken die qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung in Deutschland gefährdet.
Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass bis zu 50 Prozent der Medikamente, die in Entwicklungsländern vertrieben werden, gefälscht sind und warnt, dass mit steigendem Internethandel auch das Risiko für die Patienten steige, mit Fälschungen versorgt zu werden. Die derzeitige Situation des Arzneimittelverkaufs in Deutschland mit transparenten Vertriebswegen über Großhandel und die Apotheken vor Ort erschwert es hingegen, gefälschte Ware in Umlauf zu bringen.
Die Vorteile des ggf. bei einzelnen Medikamenten preiswerteren ausländischen Versandhandels werden von den Nachteilen somit schnell überwogen.

Nachdem Amazon die US-amerikanische Online-Apotheke PillPack übernommen und damit den Einstieg in den US-amerikanischen Markt bereits vollzogen hat, scheint es nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis auch Amazon den deutschen Markt mit Medikamenten beliefert.
Seit Jahren schon dringt der Onlinehandel mit Medikamenten immer stärker in den Arzneimittelmarkt ein. Im Bereich der rezeptfreien Medikamente machte er 2017 in Deutschland gut 13 Prozent aus - bei stark steigender Tendenz. Im Bereich der rezeptpflichtigen Arzneimittel liegt der Online-Handel erst bei rund einem Prozent.


Nicht ohne Grund hat sich der ehemalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für das Verbot des Versandgeschäfts mit verschreibungspflichtigen Medikamenten stark gemacht und sicherlich nicht ohne Grund verbieten rund drei Viertel der europäischen Staaten den Versandhandel für Rx-Arzneimittel. Die Unionsparteien haben es als Erfolg empfunden, dass im aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen wurde: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“

Unter dem Stichwort Gesundheit und Pflege heißt es ganz allgemein im Koalitionsvertrag zudem:
„Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Das Patientenwohl ist für uns entscheidender Maßstab für gesundheitspolitische Entscheidungen, die Patientenorientierung ist unser Leitbild für das Gesundheitswesen.“

Damit also die deutschen Patienten die Folgen des EuGH-Urteils nicht bald schon durch eine fehlende wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln spüren, ist Gesundheitsminister Jens Spahn nun aktiv gefordert. Er muss einen rechtskonformen Weg finden, die Existenzbedrohung insbesondere der Apotheken im ländlichen Raum abzuwenden.
Mögliche Handlungsoptionen für den Gesundheitsminister sind die Aufhebung der Preisbindung und des Sachleistungsprinzips in Deutschland oder ein generelles Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Nur mit einem generellen Versandhandelsverbot für Rx-Arzneimittel wird man die kleinen Apotheken insbesondere im ländlichen Raum vor einem Abrutschen unter die Rentabilitätsgrenze bewahren können. Es ist nicht sinnvoll, die Apotheken durch Aufhebung aller Regulierungen dem vollen Konkurrenzkampf des Marktes auszusetzen. Im Ergebnis würde jede Apotheke Einsparpotentiale bei der Beratungsleistung, beim Personal usw. suchen, die zu Lasten der Patienten gingen und daher im Gesundheitsbereich nicht gewollt sein können. Gesundheit ist ein hohes Gut! Daher muss uns an einer flächendeckenden Versorgung des Landes gelegen sein und nicht an der Bildung von Ketten und Großapotheken, die sich nur noch in lukrativen Ballungsräumen ansiedeln. Es gibt also übergeordnete Interessen, diesen sensiblen Bereich nicht dem freien Markt zu überlassen.

Wir sollten uns immer vor Augen halten, dass es sich bei Medikamenten nicht um irgendwelche Ware handelt. Ein besonderer Regulierungsbedarf des Staates leitet sich daraus ab, dass die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit Apotheken ein öffentliches Gut und eine gute Gesundheit der Menschen ein Gemeinwohlinteresse ist.

Mit der derzeitigen Bevorzugung des Online-Handels auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten hängt über unseren Präsenzapotheken ein Damoklesschwert. Über 80 Prozent ihrer Umsätze und den Großteil ihrer Erträge erwirtschaften sie nach Angabe der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Nimmt der Preisdruck weiter zu, steht zu befürchten, dass sich die Zahl der derzeit rund 19.800 Apotheken in Deutschland deutlich reduzieren könnte. Seit 2009 hat sich die Zahl der Apotheken bereits um über 1.800 reduziert. In Deutschland kommen im Durchschnitt auf 100.000 Einwohner 24 Apotheken. Der Durchschnitt der EU-Länder liegt bei 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner.

Gibt es am Ort keine Apotheke mehr, überlegt sich mancher Patient, ob er nicht lieber das benötigte Medikament online bestellt und auf eine Beratung verzichtet, bevor er lange Wege zur nächsten Apotheke auf sich nimmt. Damit entkoppeln wir zunehmend den Erwerb von Medikamenten, auch von verschreibungspflichtigen, von der persönlichen Beratung.
Letztlich geht die direkte Kontaktaufnahme zum Patienten in der Apotheke vor Ort üblicherweise vom Apothekenpersonal aus, während im Falle der online-Bestellung der Patient (als Laie) selber seinen Beratungsbedarf erkennen und von sich aus aktiv werden muss, um mit der (ausländischen) Versandapotheke telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Aktuelle Studien zeigen gemäß Aussage von Professor Dr. Uwe May, Cosima Bauer und Dr. Heinz-Uwe Dettling („Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel“, Deutscher Apotheker Verlag, 1. Aufl. 2017), dass Apotheker vor Ort mehrfach am Tag Kontakt mit den verschreibenden Ärzten aufnehmen, um Nachfragen zu der Verordnung zu klären. Ein Großteil der Ärzte hatte hingegen nie beruflichen Kontakt zu einer ausländischen Versandapotheke.

Die Regierungskoalition hat den Bedarf erkannt, den ländlichen Raum verstärkt in den Fokus zu nehmen und zu stärken und eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ angestoßen. Hier muss auch die Frage nach dem Bestand der Apotheken vor Ort im Mittelpunkt stehen. Denn wenn Menschen weite Wege zur nächsten Apotheke und zum Arzt zurücklegen müssen, gerade dann, wenn sie krank sind und es ihnen nicht gut geht, dann helfen alle anderen Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes nicht, dann wird das Leben dort beschwerlich und unattraktiv.

Wir dürfen dieses Thema in seiner Brisanz nicht unterschätzen. Auch die Menschen in unserem Land machen sich Sorgen. Nicht ohne Grund haben sich 1,2 Millionen Menschen bei einer bundesweiten Aktion 2016 durch ihre Unterschrift in einer entsprechenden Liste für den Schutz der wohnortnahen Apotheken vor dem ausländischen Versandhandel ausgesprochen.

 

Über den Autor

Astrid Mannes,MdB
Astrid Mannes,MdB
Aktuelle Ausgabe2/2024