Ernährung am Lebensende

Die Nahrungsaufnahme besitzt in allen Kulturen einen hohen Symbolismus und wird mit Fürsorge, Liebe und Kommunikation verbunden. Mit dem Verabreichen von Nahrung wird Leben geschenkt – das beginnt schon bei der ihr Kind stillenden Mutter. Das Anbieten und Teilen von Essen ist ein tief verwurzeltes soziales Verhaltensmuster. Die Nahrung hat für den Menschen eine existenzielle und soziale Bedeutung, sie stillt neben den physischen auch psychisch-emotionale Bedürfnisse.

Obwohl die künstlich – intravenös oder per Sonde – verabreichte Ernährung nicht eine natürliche Nahrungsform darstellt, wird deren Vorenthalten oder Absetzen – z. B. bei nichtheilbaren Erkrankungen wie einem metastasierten Krebsleiden oder einer Alzheimer-Demenz sowie am Lebensende außerhalb der Sterbephase oft als inakzeptabel angesehen. Dies wird damit begründet, dass die künstliche Ernährung zu den basalen, die Grundbedürfnisse des Menschen befriedigenden Pflegeverrichtungen gehört, wie die Körperpflege, die Inkontinenzversorgung und die richtige Lagerung. Wäre dem so, müssten die Menschen immer, in jeder Situation, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – auch am Lebensende – ernährt werden.

Eine der ersten Fragen in diesem Zusammenhang ist die, ob der Patient nicht essen kann oder nicht essen will. Die Freiheit zum selbstbestimmten Nahrungs-und Flüssigkeitsverzicht – auch außerhalb der Sterbephase – ist grundsätzlich zu respektieren. Zudem gehört zu einer fortgeschrittenen Demenz ein allgemeiner Rückzug, Untergewicht und Desinteresse an Essen und Trinken.

Die Sinnhaftigkeit von enteraler und parenteraler künstlicher Ernährung im terminalen Stadium einer Krankheit – auch bei demenziellen Erkrankungen – wird zusehends hinterfragt. Ein Nutzen der künstlichen enteralen (Sonden-)Ernährung für Patienten mit Essstörungen im Rahmen einer fortgeschrittenen Demenz ist nicht hinreichend belegt. So empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin, dass bei Patienten im fortgeschrittenen Stadium der Demenz die Anlage einer PEG-Sonde zwecks enteraler künstlicher Ernährung nicht erfolgen soll. Ebenso wird auch die intravenöse künstliche Ernährung nicht empfohlen.

Die Ansicht, dass der Verzicht auf künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr in der Sterbephase zusätzlich Leiden verursacht, kann durch Studien und Erfahrungsberichte nicht belegt werden. Das in einer absehbaren Frist zu erwartende und nach kompetenter medizinischer Beurteilung unaufhaltbare Sterben kann aus ethischer Sicht zugelassen werden, ohne künstliche Ernährungsmaßnahmen fortzusetzen oder zu initiieren. Es ist nicht gerechtfertigt, anzunehmen, dass in solchen Situationen der Verzicht auf künstliche Ernährung mit „verhungern lassen“ gleichzusetzen wäre. Es ist deutlich herauszustellen, dass nicht die Reduktion von Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr zum Tod führt, sondern die nicht mehr heilbare Grunderkrankung.

Zudem besteht in unmittelbarer Nähe des Todes ein geringer werdender Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf, so dass sogar das Problem der Fehlbehandlung und Schädigung durch zu viel Nahrung und Flüssigkeit entstehen kann. Bei einer Ernährung auf den Tod hin ist das individuell angemessene rechtzeitige Reduzieren und Absetzen von Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr ein wesentliches Element der ärztlichen Sorgfalt.

 

Über den Autor

Prof. Dr. med. Martin Brück
Prof. Dr. med. Martin Brück
Chefarzt der Medizinischen Klinik I
Klinikum Wetzlar
Aktuelle Ausgabe2/2024